Nationalparkverwaltung setzt Freischneiden von Wanderwegen wo immer möglich fort
07.06.2021: Gemeinsame Pressemitteilung des Staatsbetriebes Sachsenforst und der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
Sachsenforst unterstützt die Nationalparkverwaltung beim Freischneiden unpassierbarer Wege | auch ein unpassierbarer Teil des Malerwegs ist wieder frei | erhöhte Baum- und Kronenbruchgefahr besteht fort.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Maschinenstation Königstein von Sachsenforst beseitigen abgestorbene Bäume in der hinteren Sächsischen Schweiz, die auf Wege gefallen sind. Im Bereich Arnstein konnte ein Teil des bedeutenden Malerweges wieder freigeschnitten werden, der eine besondere Wichtigkeit für den Tourismus in der Region hat.
Die akut bruchgefährdeten Bäume werden von Harvestern der Maschinenstation möglichst naturgetreu abgeschnitten. Um dem Bild eines natürlichen Zusammenbruchs und den abwechslungsreichen Strukturen nah zu kommen, werden Teile der abgestorbenen Stämme auf unterschiedlichen Höhen stehen gelassen. Die umgeschnittenen Stämme bleiben meist als Teil des natürlichen Kreislaufes vor Ort.
Damit bringt die Nationalparkverwaltung die Vereinbarkeit von Tourismus und Naturschutz in der Sächsischen Schweiz weiter voran. Ulf Zimmermann, Leiter der Nationalparkverwaltung. „Es ist unsere Aufgabe, die verschiedenen Ziele eines Nationalparks möglichst gut aufeinander abzustimmen und Zielkonflikte auszubalancieren. Im Falle einer derartig großen natürlichen Störung braucht es Verständnis und gemeinsames Handeln, damit Schutz und Nutzen weiterhin möglich sind.“
Die Arbeiten mit Harvestern, den relativ großen Holzerntemaschinen können nur auf ausreichend breiten Wegen durchgeführt werden, wo sie ohne Gefahr und ohne Schäden für die Natur fahren und arbeiten können. Schmalere Wanderwege, die derzeit aufgrund der Schäden unpassierbar sind, können so nicht bearbeitet werden. Ein Freischneiden dieser Wege unter Einsatz von Motorsägen ist hier aufgrund der extrem gefährlichen Arbeitsbedingungen nicht möglich. Anders als der Harvesterfahrer sind Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter mit der Motorsäge nicht in einer Kabine vor plötzlich herunterfallenden Ästen und Kronenteilen geschützt, die schwere bis tödliche Verletzungen nach sich ziehen können.
Die freigeschnittenen Wege werden in den Karten auf der Homepage der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-saechsische-schweiz.de) wieder als passierbar gekennzeichnet. Trotz der Passierbarkeit besteht nach wie vor eine erhöhte Baum- und Kronenbruchgefahr. Derzeit werden 30 von insgesamt 400 Kilometern Wanderwege im Nationalpark als unpassierbar eingestuft. Das sind 5km weniger als vergangene Woche. Die Nationalparkverwaltung ist Teil des Staatsbetriebes Sachsenforst. Sie unternimmt umfassende Maßnahmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Landesdirektion Sachsen stellte zuvor klar, dass das Freischneiden der Wegekörper und die Fällung unmittelbar an den Weg angrenzender bruchgefährdeter Bäume naturschutzrechtlich ganzjährig zulässig ist.
Die flächige Beseitigung geschädigter oder abgebrochener Bäume in einem Korridor von bis zu 30 Metern rechts und links der Wege, die potentielle Gefahren für Besucher darstellen, ist jedoch ohne vorherige Genehmigung nicht möglich. Derartige umfangreichere Maßnahmen sind im Nationalpark verboten. Sie können dem Artenschutz zuwider laufen und auch infolge der Vorgaben des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura-2000, zu dem der Nationalpark gehört, unzulässig sein.