Die Wälder im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dürfen nachts wieder betreten werden – Feuern im Wald bleibt ganzjährig verboten
08.08.2019: Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat als untere Forstbehörde die Allgemeinverfügung vom 25.07.2019 (Az.: 145-861.21-H207-2019) in Abstimmung mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird das waldgesetzliche Betretungsrecht mit sofortiger Wirkung nicht mehr eingeschränkt. Aufgrund von Niederschlägen und einer Umstellung der Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr waren daher nicht mehr notwendig und aufzuheben.
Trotzdem weisen wir hier mit aller Dringlichkeit erneut daruf hin, dass das Feuer entzünden und Rauchen im Wald ganzjährig verboten ist.
Grafik: Frank Höppner