Himmelfahrtswochenende und illegales Feuern: Nationalparkverwaltungen und Sächsische und Böhmische Schweiz haben verstärkt kontrolliert
14.06.2024: Am langen Himmelfahrtswochende haben die Nationalparkverwaltungen Sächsische und Böhmische Schweiz ihre Kontrollen wegen illegalem Feuern im Wald verstärkt. Die tschechische Polizei und die Polizeidirektion Dresden sowie das Ordnungsamt Sebnitz haben die Kontrollgänge unterstützt.
Unabhängig von der herrschenden Waldbrandgefahrenstufe ist es in allen sächsischen Wäldern und in allen tschechischen Nationalparks verboten, im Wald Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Neben den Informationsschildern im Gelände soll mit den Kontrollgängen darauf aufmerksam gemacht und der Entstehung von Waldbränden vorgebeugt werden.
Trotz des Verbots mussten auf sächsischer Seite Ranger zwei illegale Feuerstellen feststellen und löschen sowie den Betreiber eines Einweggrills mit glühender Grillkohle über das Feuerverbot belehren. In allen drei Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Zusätzlich wurden insgesamt 24 Personen im Nationalpark angetroffen, die im Freien übernachten wollten und damit gegen das aktuell geltende Verbot des Freiübernachtens im Nationalpark Sächsische Schweiz verstoßen hätten. Nach aufklärenden Gesprächen haben sie das Schutzgebiet verlassen. Bei morgendlichen Kontrollen wurden weitere acht Personen schlafend auf Riffen und Aussichten festgestellt. Diese Handlungen wurden zur Anzeige gebracht.
Auch in der Böhmischen Schweiz waren Nationalparkranger gemeinsam mit der Polizei unterwegs. Mehrere Besucher mussten auf Verhaltensregeln im Schutzgebieten hingewiesen werden. In zwei Fällen von illegalen Feuern, wurden Bußgelder in einer Höhe von jeweils 400 Euro verhängt.
Tomas Salov, der Pressesprecher der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz: „In diesem Jahr werden wir noch weitere gemeinsame Begehungen der Ranger mit Polizeieinheiten durchführen. Wir konzentrieren uns dabei auf Zeiten mit zusätzlichen Einschränkungen des Besucherverkehrs bei erhöhter Brandgefahr. Dabei tritt seit diesem Jahr automatisch ein nächtliches Betretungsverbot des Nationalparks Böhmische Schweiz in Kraft (von 22 bis 6 Uhr). Außerdem darf in diesem Fall der Nationalpark nur auf markierten Wanderwege betreten werden.“
Hanspeter Mayr, Pressesprecher der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst: „Auch bei niedrigen Waldbrandgefahrenstufen ist die Brandgefahr in den Wäldern gegeben. Insofern ist die Einhaltung des Feuerverbotes weiterhin und dauerhaft unabdingbar. Wir werden den schweren Waldbrand vom August 2022 nicht vergessen und weiter intensiv gegen illegales Feuern vorgehen. Dabei stimmen wir uns eng mit unseren Kollegen der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz ab.“