Nächtliches Betretungsverbot ist aufgehoben – Regeln zum Freiübernachten gelten fort

29.04.2019: Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die
Allgemeinverfügung vom 25.04.2019 zur Sperrung des Waldes im Gebiet der Nationalparkregion
Sächsische Schweiz in Abstimmung mit dem Forstbezirk Neustadt und der Nationalparkverwaltung
Sächsische Schweiz gemäß § 13 Abs. 1, 2 und § 35 SächsWaldG mit sofortiger Wirkung auf.
Für das Gebiet der Nationalparkregion (Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet) Sächsische
Schweiz wird das waldgesetzliche Betretungsrecht mit sofortiger Wirkung nicht mehr eingeschränkt.

Begründung:
Aufgrund einer Umstellung der Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrandgefahr.
Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht
mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
für sofort vollziehbar erklärt.

https://www.landratsamt-pirna.de/47959.htm

Die Nationalparkverwaltung weist erneut auf die Einhaltung der Regeln zum Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz hin:

https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/besucherinformation/sonstiges/freiuebernachten/