Nationalpark- und Forstverwaltung informiert zu Protestwanderung
29.10.2024: Nach der Anmeldung einer Demonstration auf teilweise gefährlichen und nicht zugelassenen Wegen im Nationalpark begrüßt die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz die Beschränkung der ursprünglich geplanten Demonstrationsroute durch die Versammlungsbehörde beim Landratsamt auf gekennzeichnete Wege im Nationalpark. In allen Bereichen bestehen jedoch nach wie vor die allgemeinen waldtypischen Gefahren.
Der von der Bürgerinitiative (BI) beantragte Demonstrationsverlauf hätte nicht nur gegen Schutzziele des Nationalparks verstoßen, sondern auch die Teilnehmer erheblichen Gefahren ausgesetzt. Zur Vermeidung der beiden Sachverhalte hatte die Nationalpark- und Forstverwaltung den Veranstaltern eine Diskussionsrunde im Bereich Zeughaus angeboten, bei der die BI ihre Anliegen hätte vortragen und die Teilnehmer mit Vertretern der Nationalpark- und Forstverwaltung hätten diskutieren können. Das wurde von der BI abgelehnt.
Die von der BI aufgegriffenen Forderungen anderer Interessengruppen, in der Kernzone des Nationalparks grenzübergreifende Wanderwege zu erschließen, sind kaum erfüllbar. Naturschutzrechtlich sind die Bereiche seit Gründung der beiden Nationalparks als Naturzone A und Kernzone geschützt. Zusätzlich liegen die Europäischen Schutzkategorien der Flora-Fauna-Habitat- und der SPA (Special Protection Area)-Richtlinie über den Gebieten. Eine Möglichkeit zur Befreiung von den Vorschriften dieser Schutzkategorien ist unwahrscheinlich.
Im Nationalpark existieren bereits fünf Wandergrenzübergänge rings um die Nationalparkgemeinde Hinterhermsdorf. Zwei davon sind mit dem Fahrrad nutzbar. Kürzlich hat die Nationalpark- und Forstverwaltung die vor zwanzig Jahren neu errichtete Grenzbrücke Hinterdittersbach wieder ertüchtigt. Sie wird sich gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz für die Qualitätsverbesserung des sogenannten „Freundschaftsweges“ zwischen Hinterhermsdorf und Jetrichovice einsetzen.
Ergänzt werden diese Angebote auch außerhalb des Nationalparks. Die Nationalpark- und Forstverwaltung arbeitet mit einer eigens dafür eingestellten Projektmitarbeiterin am grenzübergreifenden Projekt des Erholungswaldes BorderLess mit der Stadt Neustadt in Sachsen, der Stadt Sebnitz, der Gemeinde Dolni Poustevna und der tschechischen Forstverwaltung. Gemeinsam bereiten die Partner ein Maßnahmenbündel u.a. für einen Erholungswald im Bereich Rugiswalde vor, unter anderem mit der Einrichtung von Langlauf- und Mountain Bike-Strecken.
Weiterhin betreibt die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst mit der tschechischen Forstverwaltung außerhalb des Nationalparks die bei Fernwanderern beliebte grenzübergreifende Trekkingroute „Forststeig“.
Ein besonderes Angebot sind die erlebnisreichen grenzüberschreitenden Wanderbuslinien 216/ +219 und 217, die am Wochenende sogar mit Fahrradanhänger in die Böhmische Schweiz Richtung Schneeberg und Tissaer Wände fahren. Dieses noch zu wenig genutzte Angebot der RVSOE unterstützt die Nationalpark- und Forstverwaltung mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Hanspeter Mayr, ist einer der stellvertretenden Leiter und Sprecher der Nationalpark- und Forstverwaltung: „Wir bedauern, dass die Veranstalter unser Gesprächsangebot am Zeughaus nicht angenommen haben.
Die Gefahren von Ast- und Stammbruch auf dem Weg durch abgestorbenen Fichtenbestände, durch die die Demonstration geführt werden soll, ist akut. Wenn es während der Demonstration zu Unfällen, insbesondere wegen Baumstürzen kommen sollte, trägt der Veranstalter die Verantwortung dafür. Ausweichrouten hat die Versammlungsbehörde vorgeschlagen.
Mit fünf grenzübergreifenden Wanderwegen verfügt der Nationalpark bereits über ein großes Wegeangebot zum Besuch des Nationalparks Böhmische Schweiz. Im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz bieten wir und unsere tschechischen Partner mit unseren zahlreichen grenzübergreifenden Projekten weitere Wander- oder Radrouten an.“
Die Nationalpark- und Forstverwaltung hält weiterhin an ihrem Kurs fest, die Nationalparkregion gemeinsam mit vielen Partnern in der Sächsischen und Böhmischen Schweiz zu entwickeln und dabei die Interessen der Menschen und Tiere, die hier leben, ebenso zu berücksichtigen wie die Interessen der Gäste, Wanderer und Bergsteiger.
Grundlagen:
Die Nationalpark- und Forstverwaltung unterhält mit einem jährlichen Aufwand von rund 500.000 Euro alleine im Nationalpark Sächsische Schweiz 400 km Wanderwege mit über 80 km Steiganlagen. Fünf grenzübergreifende Wanderwege sind im Nationalpark vorhanden. Auch außerhalb des Nationalparks unterstützt die Nationalpark- und Forstverwaltung viele Projekte für den grenzübergreifenden Wander- und Fahrradtourismus.
Seit der Gründung der Nationalparke bieten die fraglichen Bereiche der Naturzone, die gleichzeitig zur Kernzone gehören, Ruhe- und Rückzugsbereiche für alle hier lebenden Tierarten.
Wanderer, die solche Gebiete außerhalb des gekennzeichneten Wegenetzes aufsuchen, können erhebliche Störungen verursachen. Diese entstehen durch die mehrfach höheren Sinnesleistungen der meisten Wildtiere, die Menschen in einem Gebiet bereits wesentlich früher sehen, hören oder riechen können, als man dies vermuten würde. In welchem Maße die Sinnesleistungen vieler Tiere die des Menschen übertreffen, hat die Nationalpark- und Forstverwaltung in einem Video aufbereitet: https://www.youtube.com/watch?v=pwIhm1W5sW4
Die Nationalpark- und Forstverwaltung wird auch künftig für Gespräche zur Verfügung stehen. Sie lädt alle interessierten und verantwortlichen Gruppen dazu ein, im Rahmen der Besucherkonzeptionen für die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit an zukunftsfähigen teilweise grenzübergreifenden Projekten für eine nachhaltige touristische Entwicklung der Nationalparkregion zu arbeiten.