So geht es weiter mit den Wanderwegen im Nationalpark

So geht es weiter mit den Wanderwegen im Nationalpark

18.06.2021: 

 Forstreferendar Florenz Klein unterstützt die Nationalparkverwaltung kurzfristig bei dem Monitoring entlang der Wanderwege. Dabei erfasst er systematisch den fortschreitenden Borkenkäferbefall, eine Gefährdungsbeurteilung der betroffenen Wegeabschnitte sowie Aspekte des Naturschutzes wie auch die touristische Bedeutung. Pilzbefall wie durch diese Seitlingart deutet auf innere Zersetzung des Stammes hin und damit auf eine höhere Bruchgefahr.
Foto: Hanspeter Mayr

Die Bemühungen zum Freihalten der Wanderwege Im Nationalpark Sächsische Schweiz schreiten weiter voran. Ministerpräsident Michael Kretschmer bekräftigte bei seinem Besuch in der vergangenen Woche den Fortbestand des Wegekonzepts im Nationalpark Sächsische Schweiz und sagte seine Unterstützung für die Nationalparkverwaltung zu.

Neben dem ständigen Räumen von Wegen durch Waldarbeiter und Forstmaschinen im Gebiet, erarbeitet die Verwaltung zur Zeit die Anträge für Genehmigungen, um nach Abschluss der Brut- und Aufzuchtperiode am 15. August auch abgestorbene Bäume rechts und links von Rettungs- und Wanderwegen in größerem Stil vorbeugend fällen zu können.

Gleichzeitig erarbeitet die Nationalparkverwaltung, unterstützt durch zusätzliches Personal seitens Sachsenforst, ein Monitoringsystem für das gesamte Wegenetz. Dabei werden systematisch der fortschreitende Borkenkäferbefall, eine Gefährdungsbeurteilung der betroffenen Wegeabschnitte sowie Aspekte des Naturschutzes wie auch die touristische Bedeutung aufgenommen. Ziel dieser Gesamtanalyse ist es, weitere Engstellen für die nächsten zwei bis drei Jahre lokalisieren zu können, wo ein Eingriff bei fortschreitendem Zerfall aus Sicht des Arbeitsschutzes oder mangels Technikeinsatz unmöglich wird. Diese Nadelöhre sind im Rahmen einer gestuften Maßnahmenplanung auf die Möglichkeit eines vorbeugenden Eingriffs zu prüfen und zu entschärfen. Ziel der Nationalparkverwaltung ist es, im Sinne des Natur- und Landschaftschutzes möglichst wenig mit massiven, flächigen Baumfällaktionen die Passierbarkeit zu erreichen. Das einfache Räumen der Wege und sanfte, gestaffelte Eingriffe haben wo immer möglich den Vorzug. Die Vorschläge des Sächsischen Bergsteigerbundes bieten wertvolle Hinweise und fließen in den Maßnahmenplan ein. 

Ulf Zimmermann, der Leiter der Nationalparkverwaltung: „Unser Ziel ist es, im Nationalpark die Rettungswege konstant frei zu halten und bedeutende Wanderwege wie den Malerweg sowie weitere wichtige Hauptwanderrouten in den nächsten 1-2 Jahren durchgängig zu gestalten und weitere mögliche Engstellen zu entschärfen.“

Bis zum Beginn der Brut- und Aufzuchtszeit am 15. März konnte die Nationalparkverwaltung rund 70 km Straßen und Wege freischneiden. Nach Ende der Brutsaison bzw. der Schonzeit für Tiere und Natur Mitte August können die Arbeiten fortgesetzt werden und weitere 25 km Rettungswege sowie acht Wanderwege aus der Vorschlagsliste des Sächsischen Bergsteigerbundes bearbeitet werden. Voraussetzung ist, dass die Genehmigungen durch die Landesdirektion Sachsen vorliegen.

Auch der beim Termin mit Ministerpräsident Kretschmer besichtigte Heringsgrund wird Teil dieser Arbeiten sein. Dazu sagte Ministerpräsident Kretschmer: „Es kann im Einzelfall aus Arbeitsschutzgründen eine Weile dauern, weil es Bereiche gibt, in die man Personen nicht ohne weiteres hineinschicken kann. Wir können also nicht versprechen, alles, sofort und zu 100 Prozent frei zu schneiden. Aber man kann fest zu sagen, dass alles dafür getan wird, dass die Situation geklärt wird.“

Hintergrund zu den verschiedenen Optionen, die Begehbarkeit von Waldwegen im Nationalpark herzustellen:

Räumen des Wegekörpers:

Der Weg wird auf der Breite des vorhandenen Weges von abgestorbenen Baumteilen geräumt. Entweder mit Hilfe von Holzerntemaschinen oder sofern es die Arbeitssicherheit zulässt durch Waldarbeiter. Die Maßnahmen sind naturschutzrechtlich ganzjährig zulässig und Bestandteil der täglichen Arbeit.

Freistellen von Wegeabschnitten

Durch das Fällen von abgestorbenen Bäumen rechts und links vom Weg wird verhindert, dass Bäume auf den Weg stürzen und dieser unpassierbar wird. Die Eingriffstiefe kann je nach Situation zwischen 15 und 30 m betragen.

Sind davon längere Wegeabschnitte betroffen, erfordert dieses flächenhafte Fällen von Bäumen eine naturschutzrechtliche Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde (Landesdirektion Sachsen);

Während der Brut- und Aufzuchtzeit (15.03. – 15.08.) sind derartige Maßnahmen verboten.

Sicherheit beim Wandern im Wald:

Unabhängig von einer durchgeführten Maßnahme besteht beim Wandern im Nationalpark aufgrund des hohen Totholzanteils immer eine besonders hohe Ast- und Baumbruchgefahr. Der Besucher betritt den Wald grundsätzlich auf eigene Gefahr.