Sperrschild Parkplätze Bad Schandau

Sperrung der Parklätze in den Naherholungsgebieten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sperrschild Parkplätze Bad Schandau

Mit Schildern wie diesen sind beispielsweise im Gebiet der Stadt Bad Schandau alle Wanderparkplätze gesperrt, um der Ausbreitung des Coronavirus auch bei den Ausflüglern entgegen zu wirken und um die Anweisung zu bekräftigen, sich zur Erholung nur im häuslichen Umfeld zu bewegen.

PRESSEMITTEILUNG DES LANDRATSAMTES vom 27.03.2020:

In Anwendung der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Ausgangsbeschränkung vom 22.03.2020 werden insbesondere am Wochenende in den Ausflugs- und Wandergebieten der Sächsischen Schweiz, des Tharandter Waldes sowie der Dippoldiswalder Heide verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der verfügten Ausgangsbeschränkungen und Verstöße gegen Parkverbote erfolgen.

Der Aufenthalt im Freien sollte nur im wohnlichen Umfeld erfolgen. Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat darstellen. Zudem wird eindringlich darauf hingewiesen, dass mit einer Strafanzeige rechnen muss, wer sich außerhalb seiner wohnnahen Umgebung im Landkreis im Freien aufhält. „Wohnortnähe“ wird als der unmittelbare Bereich am gemeldeten Hauptwohnsitz definiert.

In diesem Zusammenhang wird auf den erlaubten Aufenthalt im Freien im wohnortnahen Bereich unter Beachtung der bekannten allgemeinen Regeln der verfügten Ausgangsbeschränkung hingewiesen.

Häufig gestellte Fragen zur Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Ausgangsbeschränkung vom 22.03.2020 finden Sie hier: FAQ Allgemeinverfügung