Verbesserter Schutz von Uhu, Wanderfalke und Schwarzstorch in der Sächsischen Schweiz
15.02.22: Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung und der Bergsportverbände
In den letzten Jahren sind die Brutzahlen unserer einheimischen Großvogelarten Uhu, Wanderfalke und Schwarzstorch im Nationalpark Sächsische Schweiz leider rückläufig. Durch den Besucheransturm der Corona-Pandemie und den allgemeinen Trend, dass auch die entlegensten Winkel des Elbsandsteingebirges selbst zu frühen Morgen- und späten Abendstunden aufgesucht werden, finden die streng geschützten Felsbrüter in unserer Felsenwelt immer weniger Ruhe und Schutz. Insbesondere auch der immer größer werdende Einfluss von Social Media-Beiträgen in den letzten Jahren, bei denen bestimmte Aussichtspunkte bzw. Motive stark beworben wurden, stellt ein großes Problem dar. Nicht zuletzt sind einige Brutverluste vermutlich auch auf die zunehmenden Flugaktivitäten mit Kameradrohnen zurückzuführen, die im gesamten Nationalpark verboten und im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz eingeschränkt sind und mit drastischen Geldstrafen geahndet werden.
Zum Schutz der Felsbrüter weist die Nationalparkverwaltung in Absprache mit den Bergsportverbänden jedes Frühjahr beginnend ab Mitte Januar bzw. Februar sog. „Horstschutzzonen“ aus. Das sind zeitlich befristete Sperrungen von bestimmten Felsbereichen um die Brutplätze, die in der Fachsprache als „Horste“ bezeichnet werden. Uhus und Wanderfalken bauen übrigens keine Nester, sondern nutzen natürliche kleine Höhlen oder Felsbänder sowie verlassene Nester anderer Vogelarten als Horste. Nur selten sind von den zeitlich befristeten Sperrungen Wanderwege betroffen – häufiger aber Klettergipfel, Zugangswege zu diesen oder einzelne Wandbereiche bzw. Kletterwege. Die Experten der Nationalparkverwaltung legen die Schutzzonen um die Brutplätze von der Größe und vom Zeitraum her nach den örtlichen Gegebenheiten und der betreffenden Vogelart jeweils so fest, dass eine ungestörte Aufzucht der Jungvögel gewährleistet ist und der Bergsport möglichst wenig eingeschränkt wird. Manche der Horste in der Sächsischen Schweiz werden sogar ehrenamtlich von Kletterern bewacht. Dazu organisiert der Sächsische Bergsteigerbund (SBB) alljährlich die sog. Wanderfalkenbewachung, bei der Brutplätze in der Nähe besonders frequentierter Klettergipfel oder Wanderwege an Wochenenden im Frühjahr von Freiwilligen bewacht werden und dabei die Besucher auf die bestehenden Sperrungen bzw. ruhiges Verhalten persönlich hingewiesen werden.
Die Bergsportverbände und die Nationalparkverwaltung bitten Wanderer und Kletterer, sich regelmäßig auf den Webseiten der Nationalparkverwaltung und der Bergsportverbände über die jeweiligen Einschränkungen zu informieren und sich an die Sperrungen zu halten, damit die heimischen Felsbrüter in der Sächsischen Schweiz ungestört ihre Jungvögel aufziehen können:
https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/besucherinformation/klettern/
https://bergsteigerbund.de/bergsport/aktuelle-informationen-zum-klettern-und-wandern/
https://www.alpenverein-sachsen.de/index.php?page=felssperrungen-saechsische-schweiz
Der gemeinsame Apell lautet: „Nur durch Eure Unterstützung können wir diesen negativen Trend der Brutzahlen von felsbrütenden Vogelarten aufhalten. Bitte beachtet die Gipfelsperrungen bei der Planung Eurer Unternehmungen und weist auch andere Kletterer und Wanderer im Gelände darauf hin, Sperrungen einzuhalten bzw. sich in der Nähe von Horstschutzzonen ruhig zu verhalten!“
Weitere Informationen:
Bei einem Treffen der Bergsportverbände mit der Nationalparkverwaltung zum Thema Felsbrüter im Januar 2022 wurden die aktuelle Entwicklung der Brutvogelzahlen, die Ergebnisse der Wanderfalkenbewachung der letzten Jahre und verschiedene Maßnahmen zur zukünftigen Verbesserung des Felsbrüterschutzes diskutiert. Neben einer möglichen Ausweitung der Wanderfalkenbewachung des SBB und einer verstärkten gezielten Öffentlichkeitsarbeit aller Partner wurde dabei auch die Umsetzung einer deutlicheren Ausschilderung der sog. „flexiblen Sperrungen“ in der Natur, wie es im tschechischen Teil des Nationalparks üblich ist, erörtert. Der Nationalpark Sächsische Schweiz und die Bergsportverbände möchten in den nächsten Jahren weiterhin den gemeinsamen Weg mit zeitlich und räumlich flexiblen Lenkungsmaßnahmen zum Schutz der Felsbrüter fortsetzen, der sich sowohl im Elbsandsteingebirge als auch vielen anderen Klettergebieten Deutschlands seit vielen Jahrzehnten bewährt hat.
Generell staffeln sich die zeitlich befristeten Sperrungen von Klettergipfeln in der Sächsischen Schweiz in zwei Kategorien: Sperrungen ab dem 15.01. und Sperrungen ab dem 15.02. eines jeden Jahres. Je nach örtlichen Begebenheiten und betreffender Vogelart sind die Sperrzeiträume an den Gipfeln unterschiedlich lang. Einige der Sperrungen gehen bis zum 01.04., einige bis zum 15.07. und einige wenige bis zum 15.08. – um das Ausfliegen der Jungvögel zu gewährleisten. Jetzt, Mitte Februar, beginnt an einigen Gipfeln im Brandgebiet, im Schmilkaer und Wildensteiner Gebiet, in den Schramm- und Affensteinen, im Großen Zschand und an den Zwillingen am Pfaffenstein der alljährliche Sperrzeitraum. Zusätzlich zu den o.g. Einschränkungen werden Mitte März bzw. Anfang April noch einige wenige weitere „flexible Sperrungen“ an anderen Gipfeln notwendig bzw. die Sperrzeiträume bei bereits zeitlich gesperrten Gipfeln verlängert. Diese zusätzlichen flexiblen Sperrungen sind nicht in den Kletterführern vermerkt – sie werden jedoch vor Ort im Gelände markiert und es werden stets aktuelle Informationen dazu im Internet bereitgestellt.