Wegen Waldbrandgefahr – Nächtliches Betretungsverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz
06.09.2024: Aufgrund der seit mehreren Tagen anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr verfügte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst soeben ein nächtliches Betretungsverbot für das Nationalparkgebiet. Das Betretungsverbot gilt ab dem heutigen Tage bis einschließlich Montag, den 09.09.2024.
Demnach ist ab heute im Nationalpark nachts das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege von 21:00 bis 6:00 Uhr untersagt.
Die Nationalpark- und Forstverwaltung wird am Montag informieren, sobald die Sperrung wieder aufgehoben wird.
Die Sperrung erfolgt auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 des Sächsischen Waldgesetzes. Fahrlässige Verstöße gegen das Betretungsverbot sind eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.
Waldzufahrten sind für die Feuerwehren unbedingt freizuhalten.