Wie geht es weiter mit dem Boofen im Nationalpark – Projektgruppe Boofen trifft sich
29.09.2022: Vom 20. Mai bis zum 15. Juni trat in diesem Jahr zum ersten Mal ein zeitliches Boofenverbot in Kraft. Es wurde in intensiven Gesprächen mit den beteiligten Verbänden, dem Tourismusverband und den Kommunen der Nationalparkregion erarbeitet, um insbesondere in der Brut- und Setzzeit für ruhigere Bedingungen zur Aufzucht junger Tiere zu sorgen.
Damit konnte ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt werden. Gleichzeitig wurden die Kontrollen für illegales Übernachten in der Fläche durch die Ranger verstärkt. Mit dem Inkrafttreten der Regelung noch im Mai (künftig 01. Februar bis 15. Juni) sollte bereits an den stark besuchten Feiertagswochenenden im Mai und Juni eine Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet erreicht werden.
Ob aus dieser relativ kurzen Zeit bereits Erkenntnisse abgeleitet werden können ob diese Regelung die beabsichtigten naturschutzfachlichen Effekte erbringen kann, soll in den nächsten drei Jahren in der Projektgruppe besprochen werden.
Vor wenigen Tagen hat sich die Projektgruppe das erste Mal getroffen, um die Arbeitsweise zu besprechen, erste Erfahrungsberichte auszutauschen und um sich zu gemeinsamen Zielen zu verständigen. Konsens besteht darin, dass die Möglichkeit des Freiübernachtens im Nationalpark in einer praktikablen Form erhalten bleibt, aber auf ein naturverträgliches Maß zurückgeführt wird. Der nächste Schritt ist, dafür geeignete Indikatoren zu finden.
Teilnehmer der Projektgruppe sind Mitglieder und Beauftragte von Bergsportverbänden, des NABU und BUND sowie Mitarbeiter der Landesdirektion Sachsen, des Forstbezirks Neustadt und der Nationalparkverwaltung.