![Mit der Einführung des zeitweisen jährlichen Boofenverbots sollen zumindest nachts bessere Bedingungen geschaffen werden, um unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken (s. Foto) aufhalten zu können und auch für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Künftig ist es vom 1. Februar bis 15. Juni verboten, im Nationalpark zu übernachten. Das Projekt läuft bis 2025. Nationalparkverwaltung und die beteiligten Verbände und Kommunen vereinbarten, den Erfolg der Maßnahmen bis dahin zu überprüfen und eine langfristige Regelung zu besprechen.](https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wp-content/uploads/2022/05/10-22-Wanderfalkenbrut-im-Felsen-Augst-470x260.jpg)
![Mit der Einführung des zeitweisen jährlichen Boofenverbots sollen zumindest nachts bessere Bedingungen geschaffen werden, um unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken (s. Foto) aufhalten zu können und auch für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Künftig ist es vom 1. Februar bis 15. Juni verboten, im Nationalpark zu übernachten. Das Projekt läuft bis 2025. Nationalparkverwaltung und die beteiligten Verbände und Kommunen vereinbarten, den Erfolg der Maßnahmen bis dahin zu überprüfen und eine langfristige Regelung zu besprechen.](https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wp-content/uploads/2022/05/10-22-Wanderfalkenbrut-im-Felsen-Augst-470x260.jpg)
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