Gebote im Nationalpark
Der Nationalpark bietet Natur und Mensch Ruhe. Um die weitgehend unberührte Natur zu erleben, sind Sie herzlich eingeladen, das Gebiet auf den existierenden Wegen zu betreten (Wegegebot). In der im Gelände ausgewiesenen Kernzone sind dies ausschließlich gekennzeichnete Wege. Im Nationalpark sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, nachteiligen Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer sonstigen erheblichen Störung führen. Vermeiden Sie also bitte alles, was die Natur belasten könnte – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Danke!
Hinweis
In Teilen von Landschaftschutzgebiet und Nationalpark Sächsische Schweiz befinden sich Audiorekorder für das Vogelmonitoring sowie Kamerafallen für das Wildtiermonitoring.