[ac-accordions] [ac-accordion headline=“Angebote für Kindergärten und Schulen“] Der Nationalpark Sächsische Schweiz bietet eine Vielzahl an Naturerfahrungsprogrammen für Kinder, Jugendliche und Familien an. Eine Übersicht finden Sie im Bereich Umweltbildung. [/ac-accordion] [ac-accordion headline=“Ansprechpartner“]
Bürgerbeauftragte/r
Tel. 035022 / 900-615
Postadresse
Staatsbetrieb Sachsenforst
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau
Tel. 035022 / 900-600, Fax 035022 / 900-666
poststelle.sbs-nationalparkverwaltung@smul.sachsen
Hier finden Sie in Kürze die aktualisierte Kontaktdaten aller Mitarbeiter der Nationalpark- und Forstverwaltung. [/ac-accordion][ac-accordion headline=“Boofen/Freiübernachten“] Im Nationalpark ist es verboten, zu zelten oder im Freien zu übernachten. Als Ausnahme und in Anerkennung der Tradition aus dem Sächsischen Klettersport ist es ausschließlich an 57 gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen (Boofen) möglich, im Freien zu übernachten, wenn dies im Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns geschieht. Alle offiziellen Boofen sind als solche gekennzeichnet. Sie liegen außerhalb der Kernzone. Übernachtungen an anderen als den offiziellen, zugelassenen Übernachtungsstellen sind nicht erlaubt und werden geahndet. Als Alternative kann man im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz im Freien übernachten, Zelten ist jedoch auch hier verboten.
⇒ weitere Informationen zum Thema Boofen [/ac-accordion][ac-accordion headline=“Fahrrad“ last] Im Nationalpark Sächsische Schweiz stehen 50 Kilometer markierte Radwege mit guten Aussichten zur Verfügung. Dieses Radwegenetz wurde geschaffen, um geschützter Natur einen Rückzugsraum zu erhalten und dennoch Radfans anspruchsvollen Fahrgenuss zu bieten. Grüne Wegweiser mit gelber Schrift „Radroute“ und Fahrrad-Logo weisen die Radwege im Gelände aus. Diese Routen schaffen Anbindung an den überregionalen Elberadweg, links und rechts der Elbe gelegene Radwanderwege und das böhmische Radwege-Netz (gelb beschildert und oft gut asphaltiert). Bitte beachten Sie, dass außerhalb der ausgewiesenen Radwege das Fahrradfahren im Nationalpark aus Naturschutzgründen nicht gestattet ist.
⇒weitere Informationen sowie Karten zum Thema Radfahren [/ac-accordion][ac-accordion headline=“Feuer“] Generell gilt: Kein Feuer im Nationalpark. Nur an den ausgewiesenen Feuerstellen sind bis Waldbrandgefahrenstufe 2 Feuer erlaubt.
Nach den vielen Waldbränden in den vergangenen Jahren, die von illegalen Lagerfeuern ausgingen, kommen wir den dringenden Bitten der Feuerwehren der Sächsischen Schweiz nach und akzeptieren nicht mehr das Betreiben von Campingkochern jeglicher Art oder das Anzünden von Kerzen.
[/ac-accordion][ac-accordion headline=“Fluggeräte“]Für Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone, Multicopter und Flugmodelle ist im Landschaftsschutzgebiet und im Nationalpark das Starten und Landen verboten, darüber hinaus ist über dem Nationalpark eine Mindestflughöhe von 600 m über Grund vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für jene, die im Besitz einer Allgemeinen Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde sind oder ein Fluggerät unter 5 kg betreiben wollen. Grundlage dieser Regelung ist das Sächsische Naturschutzrecht, dies wird durch europäisches Luftverkehrsrecht nicht entkräftet. Bitte beachten Sie die Regeln und nehmen Rücksicht auf bedrohte Tierarten.
[/ac-accordion][ac-accordion headline=“Führungen/geführte Wanderungen“ last] In unserem Veranstaltungskalender (wird bis zur Saisoneröffnung aktualisiert) finden Sie eine Vielzahl an Führungen, Vorträgen und Exkursionen. Außerdem können Sie sich mit Ihren Wünschen auch an die „Zertifizierten Nationalparkführer“ wenden. Diese von der Nationalpark- und Forstverwaltung autorisierten Führer bieten zu verschiedenen Themen Wanderungen an. Auch wenn Sie eine ganz individuell geplante Tour wünschen, sind Zertifizierte Nationalparkführer die richtigen Ansprechpartner. [/ac-accordion][ac-accordion headline=“Grenzübergänge“] Aktuell stehen Wanderern und Radfahrern vier offizielle Grenzübergänge zur Verfügung:
Weißbachtal – Brtnícký potok Wanderübergang: nur für Wanderer, Bachüberschreitung ohne Brücke über Trittsteine
Hinterhermsdorf – Zadni Doubice (Khaatal) Neudorfstraße, 01855 Hinterhermsdorf Wanderübergang: nur für Wanderer und Radfahrer
Niedermühle – Vlčí deska Wanderübergang: nur für Wanderer
Rabensteine – Zadni Jetřichovice (Hinterdittersbach) Kirnitzschtal – Alte Böhmerstrasse, 01855 Hinterhermsdorf Wanderübergang: nur für Wanderer und Radfahrer
Mit Inkrafttreten des Schengener Abkommens kann jeder die Staatsgrenze jederzeit und überall überschreiten. Davon unabhängig dürfen nach Naturschutzrecht in den beiden Nationalparks nur markierte Wanderwege genutzt werden, da diese Grenzübergänge in der Kernzone liegen.
Außerdem kann man auf folgenden Verkehrswegen die Grenze überqueren:
Schmilka – Hřensko (Herrnskretschen) B 172, 01814 Bad Schandau/Schmilka; Pkw, Fußgänger, Radfahrer und Reisebusse
Sebnitz – Dolni Poustevna (Nieder Einsiedel) Böhmische Straße, 01855 Sebnitz; Pkw, Fußgänger, Radfahrer
Schöna – Hřensko (Herrnskretschen) Elb-Fähre Am Bahnhof Schöna , 01814 Reinhardtsdorf-Schöna; Wanderübergang: nur für Wanderer und Radfahrer [/ac-accordion][ac-accordion headline=“Grundlagen zum Nationalpark“] Nationalparke sind Schutzgebiete, in denen sich die Natur weitgehend ungestört und möglichst ursprünglich entfalten kann (Prozessschutz). Sie umfassen großflächige Gebiete – in der Sächsischen Schweiz 93 km2 – mit besonders wertvoller Naturausstattung, die durch den Menschen wenig beeinflusst und nicht mehr Ziel einer wirtschaftlichen Nutzung sind. Nationalparke dienen auch der wissenschaftlichen Beobachtung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften. Außerdem sollen Nationalparke, soweit es der Schutzzweck erlaubt, der Bevölkerung zu Bildungszwecken zugänglich gemacht werden. Unser Nationalpark besteht aus zwei geografisch getrennten Teilen. Der „hintere“, also östliche Teil schließt direkt an den Nationalpark Böhmische Schweiz an. Wo im Gelände die Nationalparkgrenzen verlaufen, markieren Informationstafeln die Wanderwegzugänge. Darauf zu sehen ist das Logo des Nationalparks Sächsische Schweiz, der Lilienstein. Die sogenannte Kernzone ist gesondert mit grünen Tafeln und entsprechender Aufschrift ausgewiesen. In dieser Zone herrscht ein besonders strenges Wegegebot für Besucher, um Tieren und Pflanzen ein sicheres, verlässliches Rückzugsgebiet zu bieten. Es existieren noch weitere Zonen mit verschiedenen Funktionen – lesen Sie hier mehr darüber.
Übrigens: Der Name „Sächsische Schweiz“ soll auf zwei Schweizer Maler, Adrian Zingg und Anton Graff, zurückgehen, die Ende des 18. Jahrhunderts hier wanderten, malten und sich an ihre Schweizer Bergheimat erinnert fühlten. [/ac-accordion][ac-accordion headline=“Hund/Unterwegs mit Hund“] Im gesamten Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz gilt Leinenzwang für Hunde. Manch vierbeiniger Begleiter wird schwach, wenn er die interessanten Düfte in der Natur wahrnimmt. Die dadurch entstehende Beunruhigung unserer Wildtiere macht es ihnen noch schwerer, ihren Nachwuchs aufzuziehen. Gerade die von Hunden gern durchstöberten Wald- und Feldränder, aber auch Uferstreifen sind Kinderstuben vieler Tierarten. Außerdem ersparen Sie Ihrem Hund die Gefahr, zwischen metertiefen Sandsteinklüften zu verschwinden. Übrigens: Bedenken Sie bei Ihrer Tourenplanung, dass einige Wege über Leitern, Gitterroste und ähnliches führen, die für Hunde teilweise schwierig oder gar nicht zu meistern sind. Der Tourismusverband Sächsische Schweiz hat auf seiner Homepage zahlreiche nützliche Tipps rund um das Thema Wandern mit Hund zusammengefasst. [/ac-accordion][ac-accordion headline=“Papiertaschentücher“]Wussten Sie schon, dass ein Papiertaschentuch bis zu 3 Jahre braucht, um zu verrotten? Je nach seiner Haltbarkeit und Zusatzstoffen ist das eine lange Zeit. Und im Nationalpark stellenweise kein schöner Anblick… Deshalb unsere Bitte – und sicherlich auch die anderer Wanderer – lassen Sie sie nicht fallen! Besser eingepackt in eine Plastiktüte und entsorgt in der heimischen Mülltonne: DANKE!
[/ac-accordion][ac-accordion headline=“Öffnungszeiten“]
Nationalparkzentrum in Bad Schandau:
November bis März: täglich außer Montag von 9.00 – 17.00 Uhr April bis Oktober: täglich 9.00 – 18.00 Uhr (Januar geschlossen)
Nationalpark-Informationsstellen:
Schweizerhaus auf der Bastei und das Blockhaus am Brand: ganzjährig von 10.00 – 18.00 Uhr
Beizehaus, Schmilka und Zeughaus: April und Oktober 10.00 – 16.00 Uhr Mai bis September 10.00 – 18.00 Uhr
Blockscheune in der Waldhusche und Eishaus: April bis Oktober 10.00 – 16.00 Uhr
Sprechzeiten der Nationalpark- und Forstverwaltung: Montag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 15.00 Uhr
Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
[/ac-accordion][ac-accordion headline=“Unterkunft“] Wir empfehlen unseren zertifizierten Nationalpark Partner für einen mehrtägigen Aufenthalt im Nationalpark Sächsische Schweiz. Aber auch der Tourismusverband Sächsische Schweiz hilft Ihnen gern bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft.
Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.
Bahnhofstr. 21
01796 Pirna
Telefonnummer: +49 (0) 3501 47 01 47
E-Mail Adresse: info@saechsische-schweiz.de
www.saechsische-schweiz.de
[/ac-accordion][ac-accordion headline=“Waldbrand 2022″] Aktuelle Informationen zum Waldbrandgeschehen im Sommer 2022 finden Sie auf der Themenseite.
[/ac-accordion][ac-accordion headline=“Wanderwegekonzept“] Der Nationalpark verfügt über 400 Kilometer markierte Wanderwege, 23 Kilometer Stiegen und Steige – alles in allem 5000 Höhenmeter. In der Kernzone dürfen alle gekennzeichneten Wanderwege, Bergpfade und Kletterzugänge genutzt werden, außerhalb der Kernzone alle erkennbaren Wege. Welche Wege dies in der Kernzone sind, hat die Nationalparkverwaltung gemeinsam mit den sächsischen Wander- und Bergsportverbänden, dem Tourismusverband Sächsische Schweiz, den Anliegergemeinden des Nationalparks, den anerkannten Naturschutzverbänden und der Forstverwaltung erarbeitet und einstimmig beschlossen. Die Wege wurden im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Änderungen am Netz der gekennzeichneten Wanderwege, Bergpfade und Radrouten werden nur nach Abstimmung mit dieser Gruppe vorgenommen. [/ac-accordion] [/ac-accordions]