Zur Entscheidung über die Zertifizierung als Nationalpark-Partner hat die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz einen Vergaberat berufen. Dieser besteht aus je einem Vertreter
- des Vereins der Freunde des Nationalparks Sächsische Schweiz e. V.,
- der Nationalparkverwaltungen Sächsische – und Böhmische Schweiz,
- des Nationalparkzentrums Sächsische Schweiz,
- des DEHOGA Regionalverbandes Sächsische Schweiz e. V.,
- des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz e. V.,
- des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
- des LEADER-Regionalmanagements Sächsische Schweiz
- Vertreter der Nationalpark-Partner, Berghotel Bastei und Hofkultur Oettel Lohmen
Alle Mitglieder des Vergaberats sind gleichberechtigt, verfügen über je eine Stimme. Entscheidungen werden mehrheitlich gefällt. Der Vergaberat hat folgende Möglichkeiten, über Bewerbungen zu entscheiden:
- Zertifizierung als „Nationalpark-Partner“,
- Zertifizierung als „Nationalpark-Partner“ mit Auflagen und Fristsetzung zu ihrer Erfüllung,
- Zurückstellung der Bewerbung bis zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen,
- Ablehnung der Zertifizierung als Nationalpark-Partner.
Jeder Bewerber erhält eine schriftliche Information über das Ergebnis der Zertifizierung mit Begründung. Um zu gewährleisten, dass alle Nationalpark-Partner dauerhaft den Bewertungskriterien entsprechen, erfolgt einmal jährlich ein angekündigter Kontrollbesuch des Nationalpark-Partners durch einen externen Prüfer. Der Vergaberat informiert den Nationalpark-Partner über die Ergebnisse des Kontrollbesuchs und daraus folgende Auflagen und Vorschläge.
Beginn und Dauer der Nationalpark-Partnerschaft
Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Nationalpark-Partner und Nationalparkverwaltung, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten werden, und die Übergabe der Urkunde „Nationalpark-Partner“ dokumentiert den Beginn der Nationalpark-Partnerschaft. Die Zertifizierung erfolgt für drei Jahre. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums werden die Nationalpark-Partner gebeten, ihre Bewerbung zu erneuern.
Kostenbeitrag der Nationalpark-Partner
Alle Nationalpark-Partner haben einen jährlichen Kostenbeitrag zu entrichten. Für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ist dieser nach der durchschnittlichen Zahl der festen Mitarbeiter gestaffelt. Dieser ist wie folgt festgesetzt:
- 0-2 Mitarbeiter: 50 €,
- 3-5 Mitarbeiter: 100 €,
- 6-10 Mitarbeiter: 250 €,
- > 10 Mitarbeiter: 500 €.
- Für Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern sind 15,00 €/Mieteinheit vereinbart.
Wie läuft das Zertifizierungsverfahren zum Nationalpark-Partner ab?
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Schriftliche Bewerbung jeweils bis zum 30. April eines Jahres
Sie erfüllen die Grundvoraussetzungen für die Nationalpark-Partnerschaft. Dann ist der erste Schritt auf dem Weg zum Nationalpark-Partner Ihre schriftliche Bewerbung. Dazu füllen Sie den Fragebogen „Unsere Bewerbung“ mit den erforderlichen Angaben zu Ihrem Angebot und zu Ihrer Erfüllung der Bewertungskriterien (Selbsteinschätzung) aus. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte bis zum 30. April eines Jahres mit Ihrer Unterschrift (auf Seite 5) an: Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau, z.H. Herrn Weber zurück.
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Persönliches Gespräch mit jedem Bewerber
Die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz hat einen externen Prüfer beauftragt, der zu einem angemeldeten Termin zu jedem Bewerber kommt, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck vom Antragsteller und seiner Erfüllung der Bewertungskriterien zu verschaffen und ggf. Aussagen der Bewerbung zu überprüfen.
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Entscheidung des Vergaberats über die Zertifizierung als Nationalpark-Partner
Auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung und des Berichts des externen Prüfers über den Vor-Ort-Termin beim Bewerber entscheidet der Vergaberat im April jedes Jahres über die Zertifizierung als Nationalpark-Partner.
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Schriftliche Information des Bewerber über das Ergebnis der Zertifizierung
Jeder Bewerber erhält vom Vergaberat eine schriftliche Information über das Ergebnis der Zertifizierung mit Begründung.
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Schriftliche Vereinbarung über die Nationalpark-Partnerschaft
Zwischen Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, dem Verein der Freunde des Nationalpark Sächsische Schweiz e.V. und dem Nationalpark-Partner wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die die jeweiligen Rechte und Pflichten festlegt.
- Öffentliche Bekanntgabe und öffentliche Übergabe der Zertifikate
Ansprechpartner
Jörg Weber, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
Tel.: 035022 / 900 613 oder 0173 / 37 96 458
E-Mail: Joerg.Weber@smul.sachsen.de
beratendes Unternehmen:
FUTOUR Dresden Umwelt-, Tourismus- und Regionalberatung
Dr. Johannes von Korff
Moritzburger Weg 67 D 01109 Dresden
Tel.: +49 (0) 351 8838 3530 Fax: +49 (0) 351 8838 3539 Mobil: +49 (0) 170 2332098 johannes.korff@futour.com
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