![Foto: D. Greksch Mit zwei Feuerlöschern und insgesamt 130 Litern Löschwasser, die Nationalparkwacht und die Freiwillige Feuerwehr Bad Schandau auf dem Rücken zur Einsatzstelle brachten, konnte ein Ausbreiten der illegalen Feuerstelle verhindert werden. Typisch: die nicht ausreichend abgelöschte Glut hat sich in den Untergrund ausgebreitet und musste aufwendig aufgegraben werden. Die Nationalparkverwaltung verurteilt illegale Feuer wie diese aufs Schärfste. Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 muss hier von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.](https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wp-content/uploads/2023/07/54-23-Illegales-Lagerfeuer-Waldbrand-verhindert-470x260.jpg)
![Foto: D. Greksch Mit zwei Feuerlöschern und insgesamt 130 Litern Löschwasser, die Nationalparkwacht und die Freiwillige Feuerwehr Bad Schandau auf dem Rücken zur Einsatzstelle brachten, konnte ein Ausbreiten der illegalen Feuerstelle verhindert werden. Typisch: die nicht ausreichend abgelöschte Glut hat sich in den Untergrund ausgebreitet und musste aufwendig aufgegraben werden. Die Nationalparkverwaltung verurteilt illegale Feuer wie diese aufs Schärfste. Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 muss hier von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.](https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wp-content/uploads/2023/07/54-23-Illegales-Lagerfeuer-Waldbrand-verhindert-470x260.jpg)
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