Feuern verboten

Nächtliches Betretungsverbot wegen Waldbrandgefahr ist aufgehoben

Grafik: Frank-Rainer Richter
Nicht nur im Nationalpark, sondern im gesamten sächsischen Wald ist es verboten, ein Feuer zu machen oder zu rauchen.

12.07.2019: Mit dieser Mitteilung informieren wir über die Aufhebung des Verbots, den Wald im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge in der Nacht zu betreten.

Dennoch erinnern wir daran, dass es nicht nur im Nationalpark sondern im Wald im gesamten Freistaat Sachsen ganzjährig verboten ist, im Wald Feuer zu machen oder zu rauchen. Bitte helfen Sie mit, Waldbrände zu vermeiden und wirken Sie auf Menschen ein, die Sie beim Feuermachen im Wald beobachten, damit sie das Feuer vollständig löschen.

Den Original Wortlaut der Mitteilung des Landratsamtes von heute 12:05 Uhr geben wir hier zur Kenntnis:

Aufhebung der Allgemeinverfügung:

Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 28.06.2019 (Az.: 145-861.453-W/080-2019) in Abstimmung mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst gemäß § 13 Abs. 1, 2 und § 35 SächsWaldG mit sofortiger Wirkung auf.

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird das waldgesetzliche Betretungsrecht mit sofortiger Wirkung nicht mehr eingeschränkt.

Begründung:

Aufgrund einer Umstellung der Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.