Zeitweises Boofenverbot im Nationalpark tritt heute in Kraft
20.05.2022: Nach der Veröffentlichung der neuen Regelung zum jährlichen zeitweisen Boofenverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz im Sächsischen Amtsblatt ist die Regelung zum heutigen Tage (20.05.) in Kraft getreten. Das Verbot endet am 15 Juni diesen Jahres. Bis 2025 wird das Verbot dann jedes Jahr vom ersten Februar bis 15. Juni gelten.
Damit erhoffen sich die Nationalparkverwaltung mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit. Die Situation zur Aufzucht junger Tiere im Nationalpark soll damit verbessert werden. Bei einem Ortstermin im Nationalpark erläuterten gestern Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung am Beispiel des Wanderfalken, wie eng im Nationalpark der Lebensraum der Tiere mit einzelnen Boofen verwoben sein kann und die Lösung im zeitweisen Boofenverbot gesucht wird. Stellvertretend für viele andere Tierarten gab vor allem der stetige Rückgang der Jungvögel der streng geschützten Großvogelart Wanderfalke in den letzten Jahren Anlass zur Sorge.
Ob die jetzt vorliegende Lösung einer temporären Sperrung zum gewünschten Erfolg führen und der Abwärtstrend insbesondere der Brutvogelzahlen gestoppt werden kann, soll nach drei Jahren gemeinsam evaluiert werden. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe vor allem mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände noch dieses Jahr entsprechende Kriterien entwickelt. Außerdem sollen in dieser Projektgruppe mögliche längerfristige Regelungen diskutiert werden, die nach Ablauf der jetzt bis 2025 geltenden Regelung das Boofen auf ein naturverträgliches Maß beschränken.
Nach der neuen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist – z.B. wenn eine Vogelbrut länger dauert und auch nach diesem Zeitraum schutzbedürftig ist.
In konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen haben Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden in den vergangenen Wochen diese Lösung erarbeitet, um das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und den deutlichen Rückgang geschützter Arten im Nationalpark aufzuhalten.
Wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Projekts ist eine weitere personelle Aufstockung der Nationalparkwacht. Erst mit der notwendigen Präsenz auf der Fläche kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der neuen aber auch der bisher geltenden Vorschriften besser kontrollieren. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei auch die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Stellen, das nach statistischen Erhebungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen gehen besondere Störwirkungen aus.
Hintergrundinformation:
Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Damit ist der Nationalpark Sächsische Schweiz der einzige Nationalpark in Deutschland in dem die Tradition der Bergsteiger auf diese Art und Weise berücksichtigt wird. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Menschen attraktiv, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateaulagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot künftig wenigstens im Zeitraum der Brut- und Setzzeit mehr nächtliche Ruhe gewährleistet werden.
Zur Einführung der neuen Boofen-Regelung hat die Nationalparkverwaltung den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark geändert. Die Änderungen treten mit der heutigen Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt ab morgen in Kraft.