Für Einwohner und Gäste ist es eine Selbstverständlichkeit: die Sächsische Schweiz ist eine besonders schützenswerte Landschaft. Doch nicht überall ist der bundesweit strengste Schutz als „Nationalpark“ sinnvoll. Rund drei Viertel der Sächsischen Schweiz sind deshalb seit 1956 als Landschaftsschutzgebiet geschützt.
Während im Nationalpark „Natur Natur sein lassen“ im Vordergrund steht, ist das Landschaftsschutzgebiet als Kulturlandschaft, landesweit bedeutsames Erholungsgebiet sowie als Beispiel vorbildlicher Landschaftspflege zu gestalten. Ortschaften sind nicht Teil des Landschaftsschutzgebiets. Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet bilden seit 2003 zusammen die Nationalparkregion.
Was steckt jedoch als Konzept dahinter und welche Chancen birgt der Schutz und die Entwicklung dieser besonderen Region? Wer weiß beispielsweise schon, dass die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet der tiefere Grund ist, dass unsere für die Erholung so wichtige Region bisher von Windkraftanlagen verschont geblieben ist?
Am gestrigen Abend konnten sich Bürger in der Bad Schandauer Kulturstätte informieren und mit einigen der rund 50 Fachleute aus der Region, die den Entwurf des Rahmenkonzeptes erstellt haben, diskutieren und ihre Gedanken einbringen.
Landrat Michael Geißler: „Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz sichert den Dreiklang zwischen äußerst attraktiver Natur, Heimat für Menschen und Wirtschaftsstandort. Das in einem intensiven Diskussionsprozess erstellte Rahmenkonzept zum Schutz dieser Werte im Landschaftsschutzgebiet ist genau der richtige Weg, um diese zu schützen und vor allem abgestimmt zu entwickeln. Die Einbeziehung der Bürger ist mir ein besonderes Anliegen und wird unter anderem über diese Veranstaltung in Bad Schandau und eine weitere am 23.03.2015 im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gegeben.“
Nationalparkleiter Dr. Dietrich Butter ergänzt: „Das Konzept schafft keine neuen oder anderen Regelungen über die Nationalparkregion-Verordnung hinaus. Alle Einwohner können sich gerne auch schriftlich äußern. Der Entwurf ist im Internet zugänglich. Das Rahmenkonzept soll das Verständnis für den Landschaftsschutz fördern und um Unterstützung für eine nachhaltige und landschaftsverträgliche Pflege und Entwicklung werben.“
Bürger sind eingeladen, ihre Hinweise und Kritik zu dem Entwurf bis zum 10. April 2015 an die Nationalparkverwaltung, An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau zu richten. Diese werden geprüft und beurteilt und das Ergebnis mitgeteilt. Parallel läuft derzeit die Beteiligung zahlreicher Träger öffentlicher Belange sowie von Vereinen und Verbänden. Mit allen Abwägungsergebnissen der eingegangenen Stellungnahmen, muss die Nationalparkverwaltung das Rahmenkonzept durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt bestätigen lassen.
Landschaftsschutz ist nicht die alleinige Aufgabe der Naturschutzbehörden, sondern bedarf der Unterstützung vieler Menschen und Entscheidungsträger in der Region. Die natürliche, kulturlandschaftliche und kulturhistorische Ausstattung der Sächsischen Schweiz ist Grundlage für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus. Sie bildet die Voraussetzung für Lebensqualität, Heimatgefühl und landschaftliche Identität sowie für Arten- und Biotopvielfalt.