Foto: A. Knaak Bildunterschrift: An 58 mit dem grünen Schild gekennzeichneten Stellen wie diesen können Kletterer im Nationalpark Sächsische Schweiz offiziell im Freien übernachten. Wichtig ist vor allem, dass das Feuerverbot eingehalten wird. Während des Projektes ist außerdem zum Schutz der Vögel und Säugetiere im Nationalpark das Freiübernachten während der Brut- und Setzzeit vom 01. Februar bis 15. Juni jeden Jahres verboten.

(Deutsch) Wie geht es weiter mit dem Boofen im Nationalpark – Projektgruppe Boofen trifft sich

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