Mit der Einführung des zeitweisen jährlichen Boofenverbots sollen zumindest nachts bessere Bedingungen geschaffen werden, um unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken (s. Foto) aufhalten zu können und auch für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Künftig ist es vom 1. Februar bis 15. Juni verboten, im Nationalpark zu übernachten. Das Projekt läuft bis 2025. Nationalparkverwaltung und die beteiligten Verbände und Kommunen vereinbarten, den Erfolg der Maßnahmen bis dahin zu überprüfen und eine langfristige Regelung zu besprechen.

Zum Schutz der Natur: Zeitweises Boofenverbot tritt in Kraft

Foto: U. Augst
Mit der Einführung des zeitweisen jährlichen Boofenverbots sollen zumindest nachts bessere Bedingungen geschaffen werden, um unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken (s. Foto) aufhalten zu können und auch für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Künftig ist es vom 1. Februar bis 15. Juni verboten, im Nationalpark zu übernachten. Das Projekt läuft bis 2025. Nationalparkverwaltung und die beteiligten Verbände und Kommunen vereinbarten, den Erfolg der Maßnahmen bis dahin zu überprüfen und eine langfristige Regelung zu besprechen.

10.05.2022: Ab dem 20. Mai tritt ein zeitweiliges Boofenverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz in Kraft. Die Nationalparkverwaltung hat diese in ihren Grundzügen gemeinsam mit Bergsport- und Naturschutzverbänden sowie dem Tourismusverband erarbeitete Maßnahme ergriffen, um unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken aufhalten zu können und auch für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen.

Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 „Boofen“ in Verbindung mit dem Klettersport weiterhin erlaubt. Die offizielle Anhörung der Verbände wurde kürzlich abgeschlossen und die Stellungnahmen ausgewertet. Damit können diese Änderungen im Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark eingetragen und in den nächsten Tagen im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht werden. Während der nächsten drei Jahre wird das Projekt gemeinsam von der Nationalparkverwaltung und den Verbänden begleitet und der Erfolg der Maßnahme überprüft. In diesem Zeitraum werden auch Gespräche mit den Verbänden für eine langfristige Regelung ab 2026 geführt.

Das zeitweise jährliche Boofenverbot wurde in intensiven Gesprächen mit den beteiligten Verbänden und den Kommunen der Nationalparkregion erarbeitet. Bei der anschließenden Anhörung konnten zwar nicht alle der teilweise gegensätzlichen Einwände berücksichtigt, aber ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden.

Nationalparkleiter Ulf Zimmermann: „Ich bin dankbar, dass wir diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit den Verbänden und den Gemeinden gehen konnten. Derartige Lösungen sind nicht einfach und stehen für einen Kompromiss, der nicht immer alle Beteiligten zu 100% zufrieden stellen kann. Aber es zeigt doch deutlich, dass allen der Schutz unserer einzigartigen Natur ein wichtiges Anliegen ist. Hoffen wir, dass die neuen Regeln auch von den Besuchern respektiert werden.“

Damit ist ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt. Mit dem schnellen Inkrafttreten der Regelung soll bereits an den bevorstehenden stark besuchten Feiertagswochenenden im Mai und Juni eine Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet erreicht werden.

Die Nationalparkwacht wird die Einhaltung des Übernachtungsverbots intensiv kontrollieren. Dazu wurde deren Personalstärke bereits deutlich aufgestockt und es ist eine weitere Stärkung geplant. 

Am 19.05., dem Tag vor dem Inkrafttreten des Verbots, wird die Nationalparkverwaltung zu einem Pressetermin einladen, um vor Ort im Nationalpark Einzelheiten und Zusammenhänge zum Boofenverbot zu erläutern.

Hintergrund:

Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist auch bisher schon im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Nichtkletterer attraktiv, im Nationalpark zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr nur die zugelassenen Boofen, sondern übernachten illegal im gesamten Nationalpark. Eine großflächige Einschränkung der Lebensräume der Wildtiere ist die Folge.