Aufgabe von Großschutzgebieten ist es unter anderem, die Entwicklung ihrer Landschaft und Ökosysteme entsprechend dem Schutzzweck geschehen zu lassen. Für diese Zwecke ist eine umfassende Kenntnis der vorhandenen Landschaftselemente und ihrer Funktionsgefüge notwendig.
So ist es erforderlich, die Struktur und Entwicklung natürlicher und naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie die ungestörte Dynamik der Ökosysteme wissenschaftlich zu beobachten und zu erforschen (§3 Abs. 3 Nr. 2 NLPR-VO).
Neben der Inventarisierung der lebenden (biotischen) und unbelebten (abiotischen) Komponenten des Schutzgebietes steht außerdem die Erforschung der Eigendynamik von Wald- und anderen Ökosystemen im Mittelpunkt von Forschung und Dokumentation. Dies erfordert dauerhaftes Biomonitoring.
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- Abgeschlossenen Projekten
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