Jede Art von Feuer,

auch Kerzen, Campingkocher und Rauchen, ist auch in den zugelassenen Boofen verboten.

Die offizielle Boofe am Lorenzstein
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Freiübernachten & Boofen

in der Nationalparkregion

Im Nationalpark

Camping Zelten verboten

Im Nationalpark ist das Zelten und Übernachten im Freien grundsätzlich verboten.

Eine Ausnahme besteht für Kletterer: Vom 16. Juni bis zum 31. Januar ist das Freiübernachten an 58 gekennzeichneten Boofen außerhalb der Kernzone in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Bergsports erlaubt, sofern der Schutzzweck des Nationalparks nicht beeinträchtigt wird. Diese Regelung ist eine Anerkennung an die lange Tradition des sächsischen Klettersports.

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni ist das Übernachten im Freien jedoch vollständig verboten, um bedrohte und störungssensible Tierarten während der Brut- und Setzzeit zu schützen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird überprüft. In Zusammenarbeit mit Bergsport- und Naturschutzverbänden sollen langfristige Regelungen erarbeitet werden.

Alle offiziellen Boofen sind mit einem Schild entsprechend gekennzeichnet und befinden sich außerhalb der Kernzone. An anderen Stellen im Nationalpark ist das Freiübernachten streng verboten.

Im Landschaftsschutzgebiet

Camping Zelten verboten
Zelten verboten

Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist Übernachten im Freien (Biwakieren) grundsätzlich gestattet, Zelten jedoch nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. 

Boofen verboten
Im Naturschutzgebiet

Ausgenommen sind die Naturschutzgebiete (z. B. Pfaffenstein), in denen sowohl das Zelten als auch das Übernachten unter freiem Himmel untersagt ist. 

Entlang der Trekkingroute Forststeig gibt es zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten:

Das Zschirnstein-Biwak am Forststeig
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Biwakplätze: Hier können von 16 bis 10 Uhr kleine Bergzelte (max. 5 Stück) aufgestellt oder in den Schutzhütten Unterschlupf gefunden werden. 

Die Rotsteinhütte am Forststeig
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Trekkinghütten: Komfortabler, aber ebenso "urig". Das Aufstellen von Zelten ist hier verboten.

Für die Trekkinghütten und Biwakplätze entlang des Forststeigs wird ein Ticket benötigt, das auf der Forststeig-Seite und bei Partnern vor Ort erworben werden kann.

Freiübernachten & Naturschutz

Müll illegale Boofe Leopoldsnase
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Die gestiegene Anzahl der Boofer, vor allem außerhalb der zugelassenen Boofen, sowie Waldbrände, die von illegalen Lagerfeuern ausgingen, und immer mehr Müll im Nationalpark sind deutliche Anzeichen, dass eine Belastungsgrenze erreicht ist. 

Die wachsende Zahl von Naturliebhabern, die das Gebiet zum Boofen nutzen, erhöht den Druck auf die sensible Natur. Ob diese Ausnahme im Nationalpark weiterhin bestehen kann, hängt entscheidend vom Verhalten jedes Einzelnen ab. Verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn vorgefunden haben, möglichst sogar in einem besseren Zustand, oder weichen Sie nach Möglichkeit auf alternative Unterkünfte aus. Wir und die Natur danken es Ihnen!   

Verhalten beim Freiübernachten

Wegegebot
Auf den Wegen bleiben

Im ganzen Nationalpark dürfen die Wege nicht verlassen werden, um Tieren und Pflanzen geschützte Räume zu geben und Erosionsschäden zu vermeiden. Das gilt auch beim Boofen.

Müll
Keine Spuren hinterlassen

Ihr Müll gehört Ihnen – bitte nehmen Sie auch Essensreste und Taschentücher wieder mit. 

Feuer verboten
Kein Feuer machen

Rauchen und Feuer machen, auch mit einem Outdoorkocher, ist untersagt. Waldbrände gefährden nicht nur die Natur, sondern auch die Anwohner der Sächsischen Schweiz. Für Ihr Lagerfeuer gibt es neun genehmigte Feuerstellen im Nationalpark.

Lautstärke verboten
Kein Lärm

Besonders bei Nacht stellt Lärm eine erhebliche Störung der Tierwelt dar.