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Das richtige Verhalten
Der Großteil der Nationalparkregion steht unter Schutz, und das respektvolle Verhalten in der Natur ist entscheidend, um sowohl den Naturschutz als auch das Naturerlebnis zu gewährleisten. Sowohl im Nationalpark als auch im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet müssen bestimmte Regeln beachtet werden, um die wertvolle Kultur- und Naturlandschaft zu bewahren.
Diese Regeln gelten im Nationalpark

Das Betreten des Geländes ist nur auf den vorhandenen Wegen erlaubt. Wege dürfen nicht verlassen werden. In der Kernzone dürfen nur markierte oder mit Wegweisern gekennzeichnete Wege benutzt werden.

Hunde sind immer an der Leine zu führen.

Ihr Müll gehört Ihnen – bitte nehmen Sie auch Essensreste und Taschentücher wieder mit.

Camping (auch in Autos und Wohnmobilen) und Zelten sind verboten. Das Boofen ist vom 16. Juni bis zum 31. Januar nur im Zusammenhang mit der Ausübung des Bergsports (Klettern) in den gekennzeichneten Boofen erlaubt.

Klettern ist nur an den bestätigten Klettergipfeln gestattet. Dabei sind die Sächsischen Kletterregeln zu beachten.

Der Einsatz von Drohnen oder anderen Luftfahrzeugen ist im gesamten Nationalpark verboten.

Rauchen sowie jede andere Art von Feuer sind verboten. Lagerfeuer sind nur an den ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt.

Das Betreten von Gewässern sowie das Baden im Nationalpark ist für Mensch und Tier verboten.

Das Verursachen von Lärm, zum Beispiel durch das Abspielen lauter Musik, ist untersagt.

Pflanzen sammeln oder beschädigen ist verboten – eine schonende Entnahme von Pilzen und Beeren für den Eigenbedarf ist gestattet, solange dafür die Wege nicht verlassen werden.

Steine, Mineralien und Fossilien dürfen nicht aus dem Gelände mitgenommen oder beschädigt werden. Boden, Felsen und Gewässer dürfen nicht verunreinigt oder verändert werden.

Das Fällen oder Verletzen von Bäumen (inklusive Absägen von Ästen und Zweigen) ist untersagt. Wer die öffentlichen Feuerstellen nutzen möchte, muss eigenes Holz mitbringen.

Tiere dürfen nicht gefüttert, beunruhigt oder verletzt werden.

Radfahren ist nur auf den ausgewiesenen Radrouten zulässig. Wanderer haben auf den Wegen immer Vorfahrt.
Diese Regeln gelten im Landschaftsschutzgebiet

Auch im Landschaftsschutzgebiet gelten die Sächsischen Kletterregeln und es dürfen nur die bestätigten Kletterfelsen genutzt werden. Bitte zum Schutz der Natur auch hier die markierten Kletterzugänge benutzen.

Das Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Radfahren ist nur auf dafür geeigneten Wegen und Straßen gestattet. Auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen ist das Radfahren nicht erlaubt.

Rauchen ist – wie in jedem Wald – verboten.

Das Starten und Landen von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen ist auch im Landschaftsschutzgebiet verboten.

Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist nicht gestattet.

Zur Waldbrandprävention gilt überall im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald: Kein offenes Feuer! Dies betrifft auch Grillen, Lagerfeuer sowie Himmelslaternen oder Kerzen.
Waldbrandprävention
Nahezu alle Waldbrände werden von Menschen verursacht, sei es durch unzureichend gesicherte Feuerstellen, schlecht gelöschte Feuer oder auch weggeworfene Zigaretten. Daher ist es von größter Bedeutung, die oben genannten Regeln zu beachten und besonders vorsichtig zu sein.
Achten Sie stets auf die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe und passen Sie Ihr Verhalten entsprechend an.
Unterwegs in Totholzbereichen

„Natur Natur sein lassen“: Im Nationalpark wird der natürliche Kreislauf des Wachsens und Vergehens der Lebensgemeinschaften geschützt. Abgestorbene Bäume bleiben Teil dieses Kreislaufs. Umstürzende Bäume und herabfallende Äste gehören daher zu den typischen Gefahren im Wald.
Durch den Borkenkäferbefall der letzten Jahre ist ein Großteil der Fichten im Nationalpark abgestorben. Die von stehendem Totholz ausgehenden Gefahren sind nicht immer sofort erkennbar. Daher haben wir für Sie Hinweise zusammengestellt, die Ihnen beim Einschätzen der Risiken helfen können.