Das Bergsteigen in der Sächsischen Schweiz

hat eine lange Tradition und ist seit 2024 immaterielles Kulturerbe. 

Der Teufelsturm
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Klettern

in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Vordere Gansfelsen
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Das Elbsandsteingebirge gilt als „Wiege“ des Freikletterns und ist auch heute noch mit seinen über 1000 zugelassenen Klettergipfeln ein wahres Eldorado für Kletterer. Der besondere Reiz des Felskletterns als eigenständige Form des Bergsteigens liegt neben der sportlichen Herausforderung und Selbsterfahrung vor allem im intensiven Naturerleben. Dadurch bietet es auch die Chance, für den Schutz der Natur sensibilisiert zu werden.

Wohin soll es gehen?

Die Sächsische Schweiz umfasst insgesamt 13 Klettergebiete, die sich von Hinterhermsdorf im Osten bis ins Erzgebirgsgrenzgebiet im Westen und von Stadt Wehlen bis ins Bielatal erstrecken. Hier warten zahlreiche Felsen mit Wegen unterschiedlicher Schwierigkeit darauf, von Kletterbegeisterten erklommen zu werden. Wer bereits alle Gipfel der Sächsischen Schweiz erobert hat, kann auf der anderen Seite der Grenze die Böhmische Schweiz erkunden.

Zustiege & Markierung

Markierung Kletterzugang
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Kletterzustieg

Ein schwarzes Dreieck auf weißem Grund ist die Markierung für Kletterzustiege. Bitte nutzen Sie nur die offiziellen Kletterzugänge.

Markierung gesperrter Weg
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Hier geht's nicht weiter!

Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund bedeutet, dass der Weg zum Schutz der Natur gesperrt ist und nicht benutzt werden darf.

Kletterzugang Überstieg
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Überstieg

Überstiege markieren die Grenze zwischen Kletterzustiegen und regulären Wanderwegen. 

Besonderheiten des Kletterns in der Sächsischen Schweiz

Was muss beachtet werden?

Die Nationalparkregion Sächsische Schweiz beheimatet eine besondere Pflanzen- und Tierwelt. Um die Natur zu bewahren und gleichzeitig das Klettern zu ermöglichen, wurde gemeinsam mit den sächsischen Bergsportverbänden eine Bergsportkonzeption für den Nationalpark und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet entwickelt, in der die zugelassenen Klettergipfel festgelegt sind. Darüber hinaus gelten ein paar besondere Regeln, damit sich auch in Zukunft alle an den Besonderheiten unserer wunderschönen Landschaft und Natur erfreuen können.

Eine Gipfelbuchkassette
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Wegegebot
Auf den Wegen bleiben

Im ganzen Nationalpark dürfen die Wege nicht verlassen werden, um Tieren und Pflanzen geschützte Räume zu geben und Erosionsschäden zu vermeiden. Bleiben Sie deshalb ausschließlich auf den markierten bzw. in den Kletterführerkarten eingezeichneten Kletterzustiegen. Achtung: In der Kernzone des Nationalparks dürfen nur markierte oder durch Wegweiser gekennzeichnete Wege benutzt werden.

Feuer verboten
Kein Feuer machen

Rauchen und Feuer machen, auch mit einem Outdoorkocher, ist untersagt - auch in den Boofen. Waldbrände gefährden nicht nur die Natur, sondern auch die Anwohner der Sächsischen Schweiz. Für Ihr Lagerfeuer gibt es neun genehmigte Feuerstellen im Nationalpark.

Müll
Keine Spuren hinterlassen

Ihr Müll gehört Ihnen – bitte nehmen Sie auch Essensreste und Taschentücher wieder mit. 

Boofe
Freiübernachten nur an zugelassenen Boofen

Im Nationalpark ist das Freiübernachten ausschließlich im Zusammenhang mit der Ausübung des Bergsports in den 58 zugelassenen Boofen im Zeitraum vom 16. Juni bis zum 31. Januar erlaubt.

Achtung
Gipfelsperrungen aus Artenschutzgründen

Einige am Fels brütende Vogelarten können durch Störungen erheblich beeinträchtigt werden – unter ungünstigen Bedingungen kann bereits eine einzige Störung dazu führen, dass sie ihren Brutplatz aufgeben und es keinen Nachwuchs gibt. Um diese sensiblen Arten zu schützen, gibt es saisonale Sperrungen an bestimmten Klettergipfeln.

Sächsische Kletterregeln

In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz gelten die traditionellen Sächsischen Kletterregeln. Kletterer haben diese vor über 100 Jahren vereinbart und niedergeschrieben. Die Regeln schützen den Fels und die Natur, machen allerdings das sächsische Felsklettern zu einer besonderen, nicht zu unterschätzenden Herausforderung. Die Sächsischen Kletterregeln sind auch in der Nationalparkregionsverordnung Sächsische Schweiz als Grundlage für die langfristige Fortführung des traditionellen Kletterns im Nationalpark verankert. 

Ein in den Klettergebieten typischer Abseilring
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Die wichtigsten Regeln sind:

Klettern nur an zugelassenen Gipfeln

Es gibt 1135 freistehende Felsen in der Nationalparkregion, die als Gipfel anerkannt sind und an denen das Klettern zugelassen ist. An den restlichen Massiven ist Klettern untersagt. Eine Ausnahme bilden drei Massive im Gebiet der Steine.

Klettern ohne chemische und mineralische Stoffe

Der Einsatz von Stoffen zur Erhöhung der Reibung am Felsen, wie beispielsweise Magnesia, ist untersagt. Diese Stoffe beschädigen die Felsen, beeinträchtigen deren Schönheit und schmälern den Abenteuercharakter beim Klettern.

Klettern ohne künstliche Hilfsmittel

Sicherungsmittel dürfen nicht als Griffe oder Tritte genutzt werden. Es ist zudem untersagt, künstliche Haltepunkte anzubringen oder Leitern, Bäume, herbeigeschaffte Blöcke, Baumstämme o. ä. zu verwenden. Klemmkeile und -geräte müssen vollständig aus herkömmlichem, textilem Schlingenmaterial bestehen.

Erschließung neuer Wege nur von unten

Erstbegehungen dürfen nur vom Einstieg aus erfolgen und sind bis zum Gipfel durchzuführen. Auch vorheriges Abseilen über den projektierten Weg ist untersagt (es sei denn, die Abseilpiste verläuft darüber).

Toprope-Verzicht

Toprope soll in den Sandsteinklettergebieten eine absolute Ausnahme darstellen, um Beschädigungen am Sandstein durch Seilreibung zu verhindern. Der Fels darf durch das Klettern nicht beschädigt werden. Standard beim sächsischen Klettern ist der Ausstieg als Seilschaft auf den Gipfel. 

Klettern nur bei Trockenheit

Es ist verboten, an nassem oder feuchtem Gestein zu klettern. Nicht abgetrockneter Fels hat eine deutlich niedrigere Bruchfestigkeit. Felsausbrüche können den Charakter von Kletterwegen nachhaltig beeinträchtigen und bilden eine große Gefahr für Vor- und auch Nachsteiger. Felsen dürfen nicht beschädigt werden.

Sicher unterwegs

Gefahren durch Totholz
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Wer sich im Wald bewegt, ist immer auf eigene Gefahr unterwegs. Um diese Gefahr besser einschätzen zu können, haben wir einige Hinweise für Sie zusammengestellt.

Unpassierbarer Weg
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Wenn im Nationalpark Totholzbestände zusammenbrechen, können aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht immer alle Wege zeitnah freigeschnitten werden. Diese Wege werden vorübergehend als unpassierbar deklariert und sollten gemieden werden. 

Forstarbeiten-Schild
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Wir informieren über aktuelle Sperrungen und Umleitungen sowie über vorübergehend unpassierbare Wege, damit Sie Ihre Tour entsprechend umplanen können.