15 25 OB Kretzschmar Herauslösung Grundstücke LSG
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23.04.2025

Nationalparkregion Sächsische Schweiz: Nationalpark- und Forstverwaltung und Gemeinden prüfen Möglichkeiten einer naturschutzfachlich verträglichen Entnahme von Flurstücken mit kommunalen Entwicklungszielen aus dem Landschaftsschutzgebiet

Mit dem Sebnitzer Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar fand kürzlich die erste Beratung zur möglichen Entnahme von Flurstücken mit kommunalen Entwicklungszielen aus dem Landschaftsschutzgebiet der Nationalparkregion Sächsische Schweiz statt, bei der die Rahmenbedingungen für eine Entnahme besprochen sowie der aktuelle Stand beraten wurde. 

Dem produktiven Austausch auf der Ebene der Stadtverwaltung gingen Beschlüsse des Nationalparkrates, einem Gremium aller Bürgermeister der Nationalparkregion zur Unterstützung der Nationalpark- und Forstverwaltung und zur Sicherung kommunaler Belange unter Leitung von Landrat Michael Geisler, voraus. Im Jahr 2021 beschloss der Nationalparkrat, Verfahren zur Aktualisierung der Schutzgebietsgrenzen in der Nationalparkregion zu unterstützen und im Jahr 2024 stimmte der Nationalparkrat einstimmig dem Projektvorschlag der Nationalpark- und Forstverwaltung zur Aktualisierung der LSG-Grenzen in der Nationalparkregion zu.

Darauf aufbauend konnte die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst am 22. Januar dieses Jahres in Abstimmung mit dem Landratsamt in Pirna den Start des Projektes „Aktualisierung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz“ sowie die Vorgehensweise mit den Gemeinden im Nationalpark-Rat vorstellen und beraten. 

Projektreferentin Nora Winkler von der Nationalpark- und Forstverwaltung wird in den kommenden zwei Jahren prüfen, welche Flurstücke mit kommunalen Entwicklungszielen naturschutzfachlich verträglich aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen werden könnten. Die Nationalparkregion Sächsische Schweiz ist mit dem Nationalpark und dem Landschaftsschutzgebiet über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt und beliebt als Wander-, Urlaubs- und Naherholungsregion. 

Die Siedlungsflächen aller großen und kleinen Ortschaften, die im Landschaftsschutzgebiet liegen, sind schon seit 2003 größtenteils nicht mehr Teil des Schutzgebietes. Auch wenn bisher die weitaus meisten Vorhaben außerhalb der Ortschaften im Landschaftsschutzgebiet naturschutzrechtlich von Seiten der Landesdirektion Sachsen genehmigt werden, sind bei Erlaubnis- und Verbotstatbeständen wie z.B. bei der Ausweisung von Bauland die Anforderungen durch die Regelungen des Schutzgebietes teilweise kompliziert.

Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz wurde bereits im Jahr 1956 zum Schutz als Kulturlandschaft und landesweit bedeutsames Erholungsgebiet eingerichtet. Schutz und land- oder forstwirtschaftliche Nutzung sowie Beispiele vorbildlicher Landschaftspflege sollen hier Hand in Hand gehen. 

Oberbürgermeister Roland Kretzschmar freut sich über das Projekt der Nationalpark- und Forstverwaltung: „Mit der jetzt vereinbarten Prüfung der Entnahme von Flurstücken im Umfeld der Ortschaften aus dem Landschaftsschutzgebiet für kommunale Entwicklungsmöglichkeiten hoffe ich, dass es für die Kommunen künftig wieder leichter wird, beispielsweise Wohnbaugrundstücke für Interessenten anbieten zu können.“ 

Das Projekt wird noch bis Oktober 2026 laufen und die durch die Gemeinden angegebenen Flurstücke mit kommunalen Entwicklungszielen entlang der bestehenden Ortsgrenzen im links- und rechtselbischen Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz prüfen. Seine Besonderheit besteht darin, die Entnahme von Flurstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht aufgrund eines konkreten Bauvorhabens, sondern nur in Hinsicht auf die Vereinbarkeit mit den Naturschutzzielen der Region, bzw. der Nationalparkregion-Verordnung (NLPR-VO) abzuwägen. Auf diese Weise wird die Siedlungsentwicklung auch künftig vor allem in der Nähe bestehender Gebäude unter Beachtung regionaltypischer Strukturen, ökologischer Zusammenhänge und des Landschaftsbildes erfolgen.

Der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst Uwe Borrmeister: „Mit diesem Projekt möchten wir dazu beitragen, die wirtschaftliche und demografische Entwicklung ebenso wie die Bewahrung und den Schutz der einzigartigen Natur dieser Region zu sichern. Auch wenn dieses Projekt bestimmt nicht alle Wünsche erfüllen kann, so haben wir gemeinsam die Chance, Grenzverläufe des Landschaftsschutzgebietes in der Nationalparkregion unter Berücksichtigung aktueller kommunaler und naturschutzfachlicher Zielsetzungen anzupassen und zu modernisieren. Die hier lebenden Menschen prägen und bewahren das über Jahrhunderte entstandene Erscheinungsbild der Landschaft, die Bewirtschaftung und Offenhaltung der landwirtschaftlichen Flächen. Die Akzeptanz des Landschaftsschutzgebietes durch die Kommunen zu erhöhen indem wir gemeinsam nach Lösungen suchen, ist mir auch ein persönliches Anliegen.“

Wie mit Sebnitz sind in den kommenden Monaten weitere Auftaktgespräche mit allen Gemeinden der Nationalparkregion geplant und mit den Städten Hohnstein, Bad Schandau und Lohmen bereits konkret im April durchgeführt bzw. vereinbart. 

BU:

Foto: K. Nicklisch

Mit dem Sebnitzer Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar (l.) fand kürzlich die erste Beratung zur möglichen Entnahme von Flurstücken mit kommunalen Entwicklungszielen aus dem Landschaftsschutzgebiet der Nationalparkregion Sächsische Schweiz statt. Projektbearbeiterin Nora Winkler (m.) und Uwe Borrmeister (l.), der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz besprachen mit ihm die Rahmenbedingungen für eine Entnahme sowie den aktuellen Stand der Arbeiten.