Natur Natur sein lassen
168 Wirbeltierarten und 457 Blütenpflanzenarten im Nationalpark belegt
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Nationalpark-Management

Als Naturschutzfachbehörde erhalten und entwickeln wir die Eigenart, Schönheit, naturräumliche Vielfalt und den Schutz natürlicher Abläufe im Nationalpark. Um nach der jahrhundertelangen Nutzungsgeschichte des Gebietes eine Entwicklung zu naturnäheren Wäldern zu erreichen, wurde der Nationalpark in verschiedene Zonen eingeteilt, die unterschiedlich behandelt wurden. Auf über 75% der Fläche ist heute die waldbauliche Steuerung weitgehend eingestellt – überwiegend naturnahe Waldgebiete, ehemalige von Borkenkäfer zum Absterben gebrachte Fichtenforste, aber beispielsweise auch enge Flußtäler, in denen die Gewässer nicht mehr befischt werden. Denn im Nationalpark gilt überwiegend das Motto „Natur Natur sein lassen“. 

 

Wie nach der Borkenkäfer- und Waldbrandkatastrophe des letzten Jahrzehnts der neue Wald vielfältig wieder heranwächst, ist besonders gut am Erlebnispfad "Weg zur Wildnis" zu beobachten.

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Der Ruhebereich

Der Ruhebereich umfasst die Naturzonen und damit weitgehend noch oder wieder naturnahe Flächen. Hier wird Prozessschutz gelebt: Die Entwicklung der Natur bleibt grundsätzlich ohne nutzende und lenkende Eingriffe ihren natürlichen Abläufen überlassen. Das wird auch als ungelenkte Sukzession bezeichnet. 76 % des Nationalparks sind dem Ruhebereich zugeordnet. Forstliche Maßnahmen beschränken sich auf wenige, notwendige Ausnahmen wie Verkehrssicherungsarbeiten und Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung.

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Der Pflegebereich

Der Pflegebereich umfasst 24 % des Nationalparks und liegt überwiegend am Rande des Nationalparks. Pflege bedeutet hier Waldumbau im forstlichen Sinne, Landschaftspflege im Offenland zur Förderung der Artenvielfalt aber auch Verkehrssicherung zur Beseitigung von Gefahren durch umstürzende Bäume nahe bei Erholungsschwerpunkten, Wohnhäusern oder öffentlichen Straßen. Auch Privat- und Kommunalwaldflächen innerhalb des Nationalparks oder Bereiche, in denen Landeswald und Privatwald eng verzahnt sind gehören dazu. 

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Kernzone

Die Kernzone betrifft besonders sensible Lebensräume. Hier dürfen nur gekennzeichnete Wege genutzt und diese nicht verlassen werden. Deshalb ist sie im Gelände ausgeschildert. Hingegen sind Ruhebereich und Pflegebereich nicht ausgeschildert. In der Kernzone gilt zum Schutz der hier lebenden Tiere und Pflanzen das Motto "Jenseits der Wege ist Tierland". Es ist verboten, außerhalb von Gebäuden zu lagern oder zu nächtigen. Forstliche Maßnahmen beschränken sich auf Arbeiten der Verrkehrssicherung und der Waldbrandvorsorge. 

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Grenzübergreifender Naturraum

Die Nationalparks Sächsische und Böhmische Schweiz schützen in dem grenzübergreifenden Naturraum Elbsandsteingebirge die natürlichsten Lebensräume. Auf insgesamt 172 km² kann sich die Natur hier möglichst ungestört von menschlichen Eingriffen entwickeln. Die Nationalparks sind durch fünf Wandergrenzübergänge rings um die Nationalparkgemeinde Hinterhermsdorf verbunden. 2024 haben wir die vor 20 Jahren neu errichtete Grenzbrücke Hinterdittersbach ertüchtigt. Außerhalb der Nationalparks darf die Grenze allerorts überquert werden.

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Schutzgebietskategorie nach IUCN

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat am 01.05.2021 die Erweiterung des Ruhebereichs auf 76 % der Nationalparkfläche bestätigt. Der Nationalpark erfüllt damit das maßgebliche Kriterium für die Schutzgebietskategorie II der International Union for Conservation of Nature (IUCN). Hier kann sich die Natur ohne steuernde Eingriffe entwickeln - "Natur Natur sein lassen". Besuchende können dies auf dem "Weg zur Wildnis" beobachten. Daneben gelten die bisherigen Zonierungen A / B / Pflegezone nach der Verordnung fort.