Die Nationalparkregion Sächsische Schweiz und ihre Schutzgebiete
Der „Nationalpark Sächsische Schweiz“ hat eine Größe von 9.350 Hektar und ist eingebettet in ein Netzwerk weiterer, naturschutzfachlicher bedeutsamer Schutzgebiete. Umgeben wird er von dem „Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz“ mit einer Fläche von 22.870 Hektar. Zusammen bilden beide die 38.100 Hektar große „Nationalparkregion“.
Darüber hinaus umfasst das Landschaftsschutzgebiet weite Flächen naturnah genutzter Wälder sowie wertvolle artenreicher Kulturlandschaft wie z.B. Wiesen, Streuobstbestände und besondere Einzelbäume auf den Ebenheiten. Die Dörfer bewahren teils historisch bedeutsame Siedlungsstrukturen (Waldhufendörfer und Rundlinge) und vielfach traditionelle Häuser, wie die sonst vor allem im Dreiländereck von Tschechien, Polen und Deutschland verbreiteten Umgebindehäuser.
Besondere seltene Biotopstrukturen, Einzelbäume oder kulturlandschaftlich bedeutsame Alleen sind oft als Naturdenkmal ausgewiesen.
In der Nationalparkregion liegen zusätzlich – und die anderen Schutzgebiete überlagernd – verschiedene Natura-2000-Gebiete.
Als regionale Organisationseinheit von Sachsenforst (Forstverwaltung und Amt für Großschutzgebiete des Freistaates Sachsen) erfüllen wir als Nationalpark- und Forstverwaltung vielfältige Aufgaben für eine lebenswerte und zukunftsfähige Nationalparkregion.
Gemeinsam mit vielen Akteuren machen wir uns als Forst- und Naturschutzfachbehörde stark um die Eigenart, Schönheit, naturräumliche Vielfalt und den Schutz natürlicher Abläufe in der Nationalparkregion zu erhalten und entwickeln.
Nationalpark
Sinn und Zweck des Nationalparks Sächsische Schweiz sind Landschaftsschutz, Prozessschutz, Biotopschutz und Artenschutz verbunden mit der Ermöglichung von Naturerleben und naturkundliche Bildung. Hinzu kommen Monitoring und Forschung der natürlichen Prozesse und Erhaltung der kulturlandschaftlich besonders wertvollen Flächen und Denkmale in exemplarischer Ausprägung.
Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet dient der Erhaltung und Entwicklung der Sächsischen Schweiz als Kulturlandschaft und landesweit bedeutsames Erholungsgebiet sowie als Beispiel vorbildlicher Landschaftspflege.
In Landschaftsschutzgebieten sind unverwechselbare Landschaften oder Teile davon einschließlich der darin ablaufenden natürlichen Prozesse und Nutzungen geschützt.
Natura 2000
Natura 2000 ist ein EU-weites System aus Schutzgebieten bestehend aus Flora- Fauna Habitat - Gebieten (kurz: FFH) und Vogelschutzgebieten bzw. Special Protection Area (kurz: SPA). Diese schützen entweder seltene Lebensräume und Arten oder sie schützen speziell Vögel bzw. deren Habitate. Der gesamte Nationalpark Sächsische Schweiz ist beispielsweise gleichzeitig als FFH- und SPA-Gebiet ausgewiesen.
Naturschutzgebiet
In Naturschutzgebiete ist die Bewahrung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopen und Arten zentral. Böden, Gewässer und Relief bestimmen ggf. den Schutzzweck mit.
Naturschutzgebiete sind geschützte Teile von Natur und Landschaft (§ 22 BNatSchG), die nach § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 14 SächsNatSchG zu rechtsverbindlich festgesetzten Gebieten, erklärt wurden.
Flächennaturdenkmäler (FND)
Flächennaturdenkmäler können insbesondere Biotope sein, die Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind - wie das Kachemoor bei Markersbach oder besondere Wiesen.
Es handelt sich dabei zumeinst um naturschutzfachlich wertvolle Flächen bis zu einer Größe von fünf Hektar deren besonderer Schutz erforderlich ist.
Naturdenkmäler (ND)
Naturdenkmäler können Einzelbäume, geologische Bildungen oder kulturlandschaftlich bedeutsame Alleen sein. Prominente Beispiele sind die Kastanienallee in Lohmen und prominente Solitärbäume.
Es handelt sich dabei insbesondere um Einzelschöpfungen der Natur oder auch um naturschutzfachlich wertvolle Flächen bis zu einer Größe von fünf Hektar.