70 Jahre Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz
Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz wird im September 70 Jahre alt! Schon viel länger kümmerten sich Menschen um die Pflege und den Erhalt dieser außergewöhnlichen Landschaft, aber seit 1956 taten sie es auf der Basis der Schutzgebietsverordnung. Heute liegt die Verantwortung zu einem großen Teil bei uns als Nationalpark- und Forstverwaltung.
Im Landschaftsschutzgebiet liegen bis auf den Lilienstein alle Tafelberge der Sächsischen Schweiz. Der Pfaffenstein mit der berühmten Barbarine ist als Naturschutzgebiet geschützt. Unter anderem das Bielatal ist mit seinen Felsrevieren eines der wichtigen Klettergebiete und bietet auch schöne Wanderwege zwischen spektakulären Felstürmen.
Bis heute profitieren Gäste und Einheimische davon, eine Kulturlandschaft erleben zu dürfen, die ihren ursprünglichen Charakter bewahrt hat.
Das wollen wir im Jubiläumsjahr an vielen Orten gemeinsam feiern, wir freuen uns auf Sie!
1956 wurde die Sächsische Schweiz als Landschaftsschutzgebiet (LSG) unter Schutz gestellt. Es umfasste bereits damals den gesamten Naturraum mit den Felsrevieren, Tafelbergen, Wäldern und Tälern rund um die Elbe, vom tschechischen Grenzgebiet bis Pirna. Ziel war es, die einzigartige Landschaft vor Bebauung, intensiver Waldnutzung und Erholungseinflüssen zu bewahren – als „Schatz“ für Natur, Erholung und regionale Identität.
Engagierte Naturschützer, Förster und Kommunalverwaltungen legten damals den Grundstein zum Erhalt der überregional bekannten Landschaft.
Seit 1990 ist rund ein Viertel der Fläche mit ausgedehnten Felsrevieren und weitläufigen Wäldern rechts der Elbe als Nationalpark Sächsische Schweiz geschützt. Damals setzten sich viele Bürger dafür ein, dass nach der Wende auch die übrigen Teile des Landschaftsschutzgebiet nicht vernachlässigt werden dürfen. Diese Gebiete sind ebenso bedeutsam für das Landschaftsbild und die Erholung. Deshalb wurde 2003 das Landschaftsschutzgebiet zusammen mit dem Nationalpark als Nationalparkregion Sächsische Schweiz unter Schutz gestellt. Die Ortschaften im Landschaftsschutzgebiet sind seither nicht mehr Teil des Schutzgebiets.
Heute verfolgt das Landschaftsschutzgebiet folgende Ziele:
1. Erhalt der Eignung für Erholung und Naturgenuss,
2. Bewahrung des charakteristischen Geländeprofils,
3. Schutz ungestörter Sichtbeziehungen ohne technische Eingriffe,
4. Erhalt der Verteilung von Wald, Wiesen und Äckern, 5. Schutz landschaftsbildprägender Bäume, Baumreihen und Gehölze,
6. Erhalt kulturhistorischer Landschaftselemente.
Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz ist als Naturschutzfachbehörde für das Landschaftsschutzgebiet zuständig. Die Försterinnen und Förster in der Verwaltung haben einen großen Teil der weiten unzerschnittenen Landeswälder zu vielfältigen Mischwäldern umgebaut. Sie kümmern sich ebenso um den Erhalt und die Pflege wertvoller Biotope im Wald. Im Offenland beraten unsere Kolleginnen und Kollegen private Grundeigentümer, unterstützen Offenhaltung von Wiesen und Weiden sowie den Schutz von Biotopen. Die Zusammenarbeit mit Landwirten, Gemeinden, Bergsport- und Naturschutzverbänden ist wichtig, um den Wert der Landschaft zu erhalten.