Service
Unsere Serviceleistungen bieten Ihnen Unterstützung und Beratung rund um Ihren Besuch in den Wäldern und Schutzgebieten der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Wer beispielsweise eine organisierte Veranstaltung in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz plant, muss sowohl die waldgesetzlichen als auch die naturschutzrechtlichen Bestimmungen beachten (Sächsisches Waldgesetz [SächsWaldG] und Nationalparkregions-Verordnung [NLPR-VO]). Um die Erlaubnis für eine geplante organisierte Veranstaltung in der Nationalparkregion (und jedem anderen Landeswald Sachsens) zu beantragen, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular.