
Nationalparkpartner werden
- Beherbergungsunternehmen mit oder ohne Gastronomie, jedoch mit Frühstücksangebot
- Gastronomiebetriebe ohne Übernachtungsmöglichkeit
- Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern - mit oder ohne Frühstücksangebot - mit mehr als 8 Betten
- Verkehrsunternehmen
- Touristinformationen
- Kulturanbieter
in der Sächsischen Schweiz können Nationalparkpartner werden.
Mit der Nationalpark-Partnerschaft profitieren Sie von Informationen und Austausch in unserem Netzwerk sowie von speziellen Angeboten und einer Zusammenarbeit in Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Informationen: Wie bieten Ihnen Informations- und Schulungsveranstaltungen, Exkursionen, den monatlichen Newsletter "SandsteinSchweizer", Informationen über die touristische Entwicklung in anderen Nationalparks und Großschutzgebieten in Deutschland und Europa sowie einen Aufsteller mit aktuellem Informationsmaterial zum Nationalpark Sächsische Schweiz.
Einbindung in das regionale Netzwerk der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz und des Regionalmanagements der Sächsischen Schweiz: Wir vermitteln Ihnen regionale Partner aus den Bereichen Lebensmittel, Handwerk, Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen, Tourismus und Mobilität.
Exklusiv-Angebote für Nationalparkpartner und deren Gäste: Wir bieten Ihnen bis zu zwei Spezialführungen/Jahr und Partner und einen Vortrag In Ihrem Hause sowie Sonderkonditionen für Eintrittskarten zu Veranstaltungen des NationalparkZentrums Sächsische Schweiz.
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit: Wir präsentieren die Nationalparkpartner auf der Internetseite der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Darüber hinaus wird das Deutschland- und europaweite Marketing durch EUROPARC Deutschland, den Dachverband der Nationalen Naturlandschaften, unterstützt.
Als Nationalparkpartner
…identifizieren Sie sich mit der Nationalparkidee
Nationalparkpartner zeigen in ihrem Handeln, dass sie die Nationalparkidee aus Überzeugung unterstützen. Sie zielt im Kern darauf, Natur Natur sein zu lassen und sie vor Ausbeutung und Zerstörung zu schützen – zum Wohle der Natur selbst sowie der gegenwärtigen und nachfolgenden Generationen.
…gewährleisten Sie eine touristische Basisqualität
Nationalparkpartner weisen eine touristische Basisqualität durch ein entsprechendes Zertifikat nach. Unabhängig davon erfüllen sie Grundvoraussetzungen für die Zufriedenheit von Gästen, etwa mit Blick auf Sauberkeit, Ambiente und Service.
...entsorgen Sie Abwasser und Abfall gemäß den Vorschriften
Nationalparkpartner belegen, dass sie ordnungsgemäß, den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik entsprechend das Abwasser und den Abfall entsorgen.
...unterziehen Sie Ihr Angebot einer Bewertung nach unserem Kriterienkatalog
Nationalparkpartner lassen ihr Angebot messen an den Bewertungskriterien, die wir gemeinsam mit unseren regionalen Partnern entwickelt haben. Damit bewerten wir unter anderem, wie Sie Gäste über den Nationalpark informieren und inwieweit Sie umweltfreundlich wirtschaften.
…schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit uns ab
Nationalparkpartner schließen mit der Nationalpark- und Forstverwaltung eine Vereinbarung ab, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgehalten sind.
…zahlen Sie jährlich den Partnerbeitrag.
So werden Sie Nationalparkpartner:
Bewerben Sie sich schriftlich jeweils bis zum 30. April eines Jahres.
Füllen Sie dafür bitte den für Sie relevanten Fragebogen aus
Fragebogen Gastronomie ohne Beherbung
Fragebogen Beherbergung und Gastronomie
Fragebogen Beherbergung ohne Gastronomie
Fragebogen Ferienwohnung/-haus mit Frühstück
Fragebogen Ferienwohnung/-haus ohne Frühstück
Fragebogen Camping
Fragebogen Freizeiteinrichtung Outdoor
Fragebogen Infozentrumund senden Sie ihn unterschrieben bis zum 30. April eines Jahres per Post an:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
Jörg Weber
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau.Wir kommen ins Gespräch.
Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz hat einen externen Prüfer beauftragt, der zu einem angemeldeten Termin zu jedem Bewerber kommt, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck vom Antragsteller und seiner Erfüllung der Bewertungskriterien zu verschaffen und ggf. Aussagen der Bewerbung zu überprüfen.
Der Vergaberat entscheidet über Ihre Zertifizierung als Nationalparkpartner.
Auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung und des Berichts des externen Prüfers entscheidet der Vergaberat im April jedes Jahres über die Zertifizierung als Nationalparkpartner. Überd as Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information vom Vergaberat.
Wir treffen eine schriftliche Vereinbarung über die Nationalpark-Partnerschaft.
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz, der Verein der Freunde des Nationalpark Sächsische Schweiz e.V. und jeder Nationalparkpartner schließen eine schriftliche Vereinbarung über die Nationalpark-Partnerschaft. Darin legen wir die jeweiligen Rechte und Pflichten fest.
- Die Zertifizierung wird öffentlich bekannt gegeben und Sie erhalten Ihr Zertifikat als Nationalparkpartner.
Haben wir Ihr Interesse an einer Nationalpark-Partnerschaft geweckt? Dann melden Sie sich bei uns! Wir schicken Ihnen auf Anfrage gerne weitere Informationen und entsprechende Unterlagen zu.
Ihr Ansprechpartner ist: Jörg Weber – erreichbar per E-Mail an joerg.weber@smul.sachsen.de sowie telefonisch unter +49 (0) 35022 613.