Pressemitteilung des Landratsamtes vom 07.08.2026: Anpassung der Einschränkung des Waldbetretungsrechts infolge eines Sturmereignisses
Nach dem schweren lokalen Sturmereignis vom 31. Juli 2026 über Teilen der Vorderen Sächsischen Schweiz erfolgt zum 7. August 2026, 14 Uhr, eine Anpassung der am 3. August 2026 durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgesprochenen Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Waldbetretungsrechts.
Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden an Bäumen stellen weiterhin eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Daher ist das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen in den Bereichen der in der Allgemeinverfügung beschriebenen sowie auf der Darstellung markierten Fläche untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen.
Die Forstarbeiten werden mit hoher Priorität und sorgfältiger Ausführung durchgeführt; betroffene Wege werden zeitnah freigeschnitten, um den Tourismus bestmöglich zu gewährleisten. Aufgrund der dynamischen Lage und fortlaufender Veränderungen können Anpassungen der Sperrgebiete jederzeit notwendig werden. Bitte informieren Sie sich auch künftig über den aktuell gültigen Stand der Allgemeinverfügung und das betroffene Gebiet über die Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
Die Freigaben umfassen:
- den überwiegenden Teil des Polenztalweges wobei noch der Bereich zwischen Füllhölzelweg und Waltersdorfer Mühle gesperrt ist
- Füllhölzelweg im Bereich Ziegenrückenstraße bis Polenztalweg
- Basteiweg von der Basten nach Rathen mit Ausnahme des Verbindungsweges vom Basteiweg zum Kassenhäuschen Felsenbühne
- Gansweg im Abschnitt, der parallel zur Basteistraße verläuft
Das Sperrgebiet umfasst:
die in der Abbildung rot schraffierten Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein. Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte.
Insbesondere wird der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessel und des Amselgrundes, der Schwedenlöcher und der Verbindungsweg zwischen dem Kassenhaus der Felsenbühne und dem Basteiweg gesperrt.
Gesperrt wird weiterhin der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig (diesen aber ausgenommen).
Die Sperrung betrifft in dem genannten Gebiet insbesondere die nachfolgenden Hauptwege einschließlich deren Nebenwege:
- alle Wege von der Basteistraße abgehend östlich in Richtung Amselgrund, ausgenommen der Rathewalder Fußweg und in Fortsetzung der Basteiweg, sowie der Weg südlich von der Basteistraße abgehend, den Rathewalder Fußweg tangierend und in östliche Richtung in Richtung Am Grünbach verlaufend
- alle östlich der Basteistraße laufenden Wege (insbesondere Schwedenlöcher, Gansweg in Richtung Amselgrund, Saugrund, Pionierweg, Höllgrund)
- Pionierweg, Knotenweg westlich der S 163 (Ziegenrückenstraße)
- Koppelsgrundweg, Füllhölzelweg westlich vom Ziegenrücken, Querweg, Scheibenweg sowie Gamrigweg vom Füllhölzelweg bis Gamrig (Gamrig mit Zuwegung aus Richtung Waltersdorf ausgenommen)
- Amselgrund und Mühlenweg nach dem Bebauungsende in nördliche Richtung
- Tiefer Grund
- Polenztalweg im Abschnitt Waltersdorfer Mühle in nordwestliche Richtung bis zum Abzweig Füllhölzelweg.