Pressemitteilung des LRA Sächsische Schweiz Osterzgebirge von 14:30 Uhr: Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Waldbetretungsrechts
Anhaltende Trockenheit und heiße Temperaturen bestimmten im Juni mit einem Höhepunkt in der 26. Kalenderwoche dieses Jahres die Wetterlage im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dadurch bestand in der Region eine extrem hohe Waldbrandgefahr.
Das Landratsamt als untere Forstbehörde schränkte deshalb für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge das waldgesetzliche Betretungsrecht ab dem 26.06.2026 bis auf Widerruf ein.
Nachdem sich die Wetterlage umgestellt hat, sagt der Deutsche Wetterdienst aufgrund von Niederschlägen eine deutlich geringere Waldbrandgefahr im Landkreis voraus. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig. Die Allgemeinverfügung vom 26.06.2026 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung kann im unten stehenden Download bzw. unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.
Foto: NLPFV/L. Kadler