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Aufarbeitung der Sturmschäden im Rathener Gebiet

Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen des tödlich verunfallten Wanderers. Den verletzten Besuchern wünschen wir eine schnelle Genesung.

Fragen und Antworten

Letzte Aktualisierung: 24.8.2026

Von dem heftigen, aber lokal sehr begrenzten Sturmereignis am 31.7. ist nur ein kleiner Teilbereich des Nationalparks zwischen Bastei, Rathen und Hohnstein betroffen. Der restliche vordere sowie der gesamte hintere Teil des Nationalparks und das linkselbische Landschaftsschutzgebiet sind uneingeschränkt zugänglich.

Die Basteiaussicht, die Basteibrücke und das Basteihotel sind vom großen Basteiparkplatz und über den Basteiweg von Rathen aus ohne Hindernisse zu erreichen und geöffnet. Die Pavillonaussicht, die Schwedenlöcher und der obere Teil des Amselgrunds ab Abzweig Schwedenlöcher sind wieder geöffnet. So ist auch der südliche Zugang zur Rathewalder Mühle wieder frei. Die Wanderwege in den Bereich westlich der Bastei zum Steinernen Tisch, zum Uttewalder Felsentor oder nach Stadt Wehlen waren nicht betroffen und sind offen. 

Den aktuell gesperrten Bereich gibt das Landratsamt als Teil der geltenden Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Betretungsrechts auf folgender Seite bekannt: https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html. Das in der dort hinterlegten Karte eingezeichnete Gebiet übertragen wir zudem in unsere Wegeservice-Meldung. Wir halten die Meldung so gut wie möglich aktuell und informieren auch über mögliche Umleitungen.

Die Aufräumarbeiten sind direkt am 3. August angelaufen, wobei bei Beräumung von Sturmwurfflächen die größten Sicherheitsanforderungen bestehen. Die Standfestigkeit der verbliebenen Bäume kann nicht sicher eingeschätzt werden, vom Sturm angeschobene Bäume mit angerissenen Wurzelbereichen haben eine verringerte Standfestigkeit und können jederzeit herabstürzen. Gleiches gilt für Äste, die zwar abgebrochen sind, aber noch mehr oder weniger fest in den Kronen hängen.

Die Stämme der übereinander liegenden Bäume stehen unter starker Spannung und können beim Durchsägen unkontrolliert mit großer Wucht aufreißen und die Waldarbeiter verletzen.

Deswegen wird dem Einsatz von Forstmaschinen wo immer möglich der Vorzug gegeben. Problematisch sind hier die engen Wege im Rathener Gebiet, die den Einsatz großer Standard-Forstmaschinen nicht zulassen. Die Nationalpark- und Forstverwaltung ist Teil des Staatsbetriebes Sachsenforst, sodass die Organisation geeigneter Maschinen schnell ablaufen wird. Wir werden versuchen, auch mit den Verhältnissen in der Sächsischen Schweiz vertraute private Spezialfirmen in die Aufräumarbeiten einzubeziehen. 

Durch Infrastruktur und Relief bedingt werden Teilbereiche nur mit speziellen Technologien und Spezialtechnik bearbeitbar sein. Dazu laufen seit dem Sturmereignis zahlreiche Abstimmungen und Planungen.

Viele abgebrochene oder übereinander geworfene Bäume stehen unter enormer Spannung, wie ein gespannter Bogen. Wird ein Stamm an der falschen Stelle durchtrennt, kann sich die gespeicherte Kraft schlagartig entladen. Stämme reißen auf, bewegen sich plötzlich oder werden unkontrolliert weggeschleudert. Hinzu kommen abgebrochene Äste und beschädigte Bäume, die jederzeit herabstürzen können.

Deshalb gehört die Beseitigung von Sturmschäden zu den gefährlichsten Arbeiten im Wald - selbst für erfahrene Forstwirte. Der sichere Umgang mit solchen Situationen wird über Jahre erlernt und regelmäßig trainiert. Wo immer möglich, kommen spezielle Forstmaschinen zum Einsatz.

Genau deshalb bleiben Teile des Waldes vorübergehend gesperrt. Die Absperrungen schützen nicht nur Waldbesucher, sondern geben den Einsatzkräften den nötigen Raum, um sicher arbeiten zu können. 

Wir bitten außerdem, die gesperrten Waldeingänge freizuhalten und dort keine Fahrzeuge zu parken. Die Zufahrten werden für Forstmaschinen benötigt, damit die Aufräumarbeiten durchgeführt werden können. Gleichzeitig dienen sie als Rettungswege und müssen jederzeit frei bleiben, damit im Notfall schnell Hilfe geleistet werden kann.

Die Prioritätensetzung hängt von Erreichbarkeit, Ausmaß der Schäden, technischer Umsetzbarkeit und touristischen Aspekten ab. So können zum Beispiel Wege, auf denen nur einzelne nicht miteinander verkeilte Bäume liegen und keine Gefährdung durch weitere hängende Bäume oder Baumkronen besteht, relativ schnell manuell beräumt werden. 

Bei der Beräumung kann nicht nur nach touristischen Aspekten gewichtet werden. Um touristische Anlaufpunkte erreichbar zu machen und instandzusetzen, müssen die für die Technik notwendigen Zuwege freigeräumt werden. Besonders hohe Priorität haben Rettungswege, damit die Sicherheit der Waldarbeiter bei den weiteren Arbeiten gewährleistet werden kann.

Große Forstmaschinen können nicht durch den historischen Kurort Rathen fahren, da die Straßen für die Technik zu eng sind. Daher müssen die Wege von der Ziegenrückenstraße aus (Knotenweg, Pionierweg, Füllhölzelweg) befahrbar gemacht werden, damit diese als Zuwege in den Amselgrund genutzt werden können. Auch die Parkplätze am Ziegenrücken werden für die Beräumungsarbeiten als Lagerplatz benötigt und können deshalb zeitweise nicht von Besuchern genutzt werden. 

Vor der Bearbeitung von Wegen müssen diese abgelaufen und die konkret vorhandenen Baumgefahren beurteilt werden. Anhand dieser Beurteilung kann festgelegt werden, wie welche Stellen von den Waldarbeitern sowie der Maschinenstation der Nationalpark- und Forstverwaltung selbst bearbeitet werden können und wie welche Arbeiten von externen Unternehmen durchgeführt werden. 

Vordringlich wird an der Schadholzbeseitigung nach folgenden Prioritäten gearbeitet: 

  • Sicherung von Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur und Zugängen, wie beispielsweise Felsenbühne, Kiosk Wanderrast am Amselsee und Waltersdorfer Mühle
  • Freischneiden wichtiger Rettungs- und Erschließungswege für das Schadgebiet zur Befahrbarkeit durch Forstfahrzeuge wie Harvester und Forwarder, das teilweise erforderlich ist, um an die Schadensorte im Umfeld der beschädigten Gebäude heranzukommen
  • wichtige Wanderwege zwischen Bastei und Rathen, die kurzfristig freigeräumt werden können, wie Basteiweg und Schwedenlöcher

Vor allem der Bereich des Amselgrundes von der Ortslage Rathen bis zum Abzweig Schwedenlöcher und der direkt angrenzende Bereich sowie weitere Wegeabschnitte in der Umgebung des Schadgebietes (Pionierweg, Füllhölzelweg, Knotenweg) sind zur Zeit gesperrt. Das aktuell gesperrte Gebiet und etwaige Umleitungen finden sich in der entsprechenden Wegeservice-Meldung, das Landratsamt informiert zur Waldsperrung auf einer eigenen Seite. In der dort hinterlegten Allgemeinverfügung sind die betroffenen Wege aufgelistet. 

Die Dauer der Aufräumarbeiten ist noch nicht abzuschätzen. Sie müssen unter hohen Sicherheitsanforderungen, häufig auf kleinen Wegen und im komplizierten felsigen Steilhanggelände ablaufen. Mehr dazu weiter oben.

Die vollständige Beseitigung der Gefahrenstellen wird aufgrund des großen Schadensumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Wege sicher beräumt sind und keine akute Gefahr mehr besteht, wird über die Aufhebung der Waldsperrung informiert. Bereits sicher beräumte Wege werden nach und nach freigegeben, die Wegesperrungen werden regelmäßig angepasst.

Insgesamt sind rund 25 Hektar betroffen. Wir rechnen mit etwa 12.000 gefallenen Bäumen.

Unmittelbar durch den Sturm betroffen sind die Felsenbühne Rathen, die Wanderrast mit Bootsanleger am Amselsee, das Gebäude der Bergwacht im Amselgrund und die Waltersdorfer Mühle im Polenztal.

Wir stimmen uns eng mit den Gemeinden und dem Landkreis ab, um die Beräumung der betroffenen Bauten schnell voranzubringen. Die genauen Schäden können erst dann erfasst werden, wenn die Forsttechnik zu den jeweiligen Gebäuden vorgedrungen ist und die umgebrochenen Bäume weggeräumt sind. Die Waltersdorfer Mühle, das Bergwacht-Gebäude und die Wanderrast am Amselsee konnten bereits beräumt werden, für die Aufarbeitung des Bereichs rund um die Felsenbühne ist der Einsatz eines Helikopters notwendig.

Die Beräumung rings um die Felsenbühne wird hohe Priorität haben, ist jedoch höchst anspruchsvoll und unter anderem auf die Zugänglichkeit der entsprechenden Abfuhrwege angewiesen. Die Dauer der Arbeiten lässt sich noch nicht abschätzen. Die Landesbühnen Sachsen informieren auf ihrer Website zu den aktuellen Entwicklungen.

Verschiedene Stellen nehmen Geldspenden entgegen:

Wir freuen uns über den großen Zuspruch und danken für die zahlreichen Hilfsangebote. Derzeit kann nur ein eingeschränkter Personenkreis im Sperrbereich arbeiten. Aktuell sind die Sicherungsmaßnahmen noch nicht weit genug fortgeschritten, dass auch Freiwillige mithelfen können. Wir sammeln Hilfsangebote unter der E-Mail-Adresse kommunikation.nlpfv@sachsenforst.sachsen.de und melden uns, sobald Konkreteres bekannt wird.

Mit der jeweils aktuellen Allgemeinverfügung des Landratsamts wird das Betretungsrecht in Waldflächen und auf Waldwegen in Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein vollständig eingeschränkt, das heißt diese Flächen und Wege dürfen nicht betreten werden. Diese Waldsperrung dient einerseits der Sicherheit der Anwohner und Besucher und ist andererseits auch notwendig, um den Einsatzkräften und Waldarbeitern ein sicheres und störungsfreies Arbeiten zu ermöglichen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und wird aktualisiert, wenn sich Änderungen ergeben (bspw. wenn Bereiche freigegeben werden). Unter folgendem Link können genauere Informationen auf den Seiten des Landratsamts abgerufen werden: https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst appelliert in Abstimmung mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und den örtlichen Gemeinden an die Bevölkerung, die Sperrungen unbedingt zu respektieren und bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, das gesperrte Gebiet zu meiden und eingerichtete Absperrungen oder Warnhinweise vor Ort strikt zu beachten. 

Ein schweres lokales Sturmereignis hat am späten Nachmittag des 31.7.2026 im Nationalparkrevier Hohnstein massive Schäden an Waldbäumen im Bereich rund um den Amselgrund und im Polenztal verursacht. Durch extreme Sturmböen wurden viele Bäume entwurzelt, umgeknickt oder in Mitleidenschaft gezogen. Neben entwurzelten und gebrochenen Bäumen stellen auch angebrochene, lose Äste in den Baumkronen sowie stark geneigte und instabile Bäume eine unberechenbare Gefahr dar. Dadurch besteht akute Lebensgefahr. Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst appelliert in Abstimmung mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und den örtlichen Gemeinden an die Bevölkerung, das gesperrte Gebiet zu meiden und eingerichtete Sperrungen oder Warnhinweise vor Ort strikt zu beachten. Die vollständige Beseitigung der Gefahrenstellen wird aufgrund des großen Schadensumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Wege sicher beräumt sind und keine akute Gefahr mehr besteht, wird über die Anpassung bzw. Aufhebung der Waldsperrung informiert.

Das Unwetter war lokal auf den Bereich zwischen Bastei, Rathen und Hohnstein begrenzt, nur ein kleiner Teil der Sächsischen Schweiz ist betroffen

Im Nationalpark gilt auf der überwiegenden Fläche der Grundsatz, dass abgestorbene Bäume auf der Fläche liegen bleiben und der natürlichen Zersetzung überlassen werden. Nach dem Sturm bei Rathen werden aktuell umgefallene und gebrochene Fichten und Kiefern beräumt.

Große Teile des touristisch stark begangenen Amselgrundes gehören zum Pflegebereich innerhalb des Nationalparks. Vom Sturm ebenso betroffen sind wichtige Besucherwege sowie Einsatzwege für Feuerwehr und andere Rettungskräfte, deren Funktion im Nationalpark dauerhaft durch die Nationalpark- und Forstverwaltung zu sichern ist. Darüber hinaus sind umliegende Waldbesitzer zu schützen. 

Die Beräumung der umgestürzten oder gebrochenen Fichten und Kiefern erfolgt daher vor allem, um die akute Gefahr für stark frequentierte Wanderwege, Einsatzwege und Infrastruktur (Amselsee, Felsenbühne) durch umstürzende und abrutschende Bäume zu beseitigen. 

Außerdem soll das Risiko einer Massenvermehrung des Borkenkäfers und deren Übergreifen auf benachbarte noch gesunde Wälder in dem touristischen Schwerpunktbereich und auf benachbarte Waldflächen anderer Waldbesitzer reduziert werden. 

Für die Arbeiten nach dem Sturm bleibt nicht viel Zeit. Der Borkenkäfer hat gefallene grüne Fichten schon angebohrt und unter der Rinde seine Eier abgelegt. Bis die neue Borkenkäfer-Generation schlüpft und ausfliegt, bleiben rund sechs Wochen, sodass auch nach Prioritäten vorzugehen ist.

Die Maßnahmen basieren auf folgenden Regelungen:

  • Sicherung vor weiteren Baumstürzen entlang der öffentlichen Wege und öffentlichen Bereiche sowie an Einsatzwegen, touristischen Bereichen und häufig frequentierten Wanderwegen
  • Nationalparkregionsverordnung (NLPR-VO) 
    • § 8 Abs. 1 Nr. 4: Forstwirtschaftliche Maßnahmen sind erlaubt, wenn sie im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) des Nationalparks vorgesehen sind.
    • § 8 Abs. 1 Nr. 18: (erlaubt sind) unaufschiebbare Handlungen zum Schutz der Bevölkerung und zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen sowie zum Schutz erheblicher Sachwerte und von Tieren.
  • Pflege- und Entwicklungsplan Teil Waldpflegemaßnahmen 
    • Naturzone A und B (Teil Ruhebereich): Hier bleiben Störungen wie Insektenbefall natürlich, es sei denn, dass bei einer Massenvermehrung von Insekten der Befall und ein dadurch verursachter Schaden in benachbarten Privat- oder Körperschaftswälder nicht ausgeschlossen werden kann.
    • Naturzone B (Teil Pflegebereich) und Pflegezone: Hier sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erlaubt, um ein Übergreifen auf angrenzende Wälder zu verhindern.

Ja. Zwar liegt ein Teil der vom Sturm geworfenen Bäume auch im Ruhebereich von Naturzone A und B des Nationalparks, doch sind Privat- oder Kommunalwaldbereiche in der Nähe, die von der Ausbreitung der Borkenkäfer betroffen sein würden.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung (NLPFV) prüft, ob: 

  1. es die Gefahr einer Massenvermehrung gibt, die Schäden für Infrastruktur sowie bisher nicht betroffene Waldflächen verursachen kann,
  2. wo das Sturmholz in der Nähe von touristischer Infrastruktur oder Privat- oder Kommunalwald liegt, 
  3. dort Fichten oder Kiefern stehen, die von einer Massenvermehrung betroffen sein würden,
  4. die Beräumung technologisch und zeitlich möglich ist und bildet Prioritäten, um das Risiko der Massenvermehrung zu reduzieren (z. B. ist der Abtransport der Stämme mit Hubschraubereinsatz sehr präzise, mit geringen mechanischen Auswirkungen sowie zeitlich sehr schnell möglich).
  • Kein Chemieeinsatz oder Verbrennen der befallenen Bäume,
  • Sicherung des natürlichen Prozesses der Wiederbewaldung nach Entfernen der Stämme, Ergänzungspflanzungen im Pflegebereich des Nationalparks planen, 
  • Arbeitsschutz und Personenschutz sowie konsequente Gewährleistung von Sperrbereichen während der Arbeiten.
  • Es erfolgt in jedem Fall keine vollständige Beräumung der Sturmflächen. In den Hängen am Amselgrund werden z. B. Laubbäume, Fichtenäste und dünne Stämme liegen bleiben. Andernfalls droht Erosion. Der nächste Starkregen könnte den sandigen Boden dann in den Amselsee spülen. Natürliche Strukturen werden so weit wie möglich erhalten und z. B. Laubbäume verbleiben in den Flächen.

Übersichtskarte zum Fortschritt der Beräumung der Wanderwege

Der gesamte aktuell gesperrte Bereich ist nach wie vor in der Allgemeinverfügung geregelt. Die Karte dient nur der Information über die Beräumung der vom Sturm betroffenen Wanderwege.

Stand: 14.08.2026

Unser Dank gilt allen Einsatzkräften, die im Schadensgebiet tätig sind. 

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Die Aufräumarbeiten laufen weiter ...

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Öffnung des Basteiwegs am 7.8.2026

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Beseitigung der Sturmschäden am Dienstag, 4.8.26

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Maschinelle Räumung der zugebrochenen Zufahrtswege am Dienstag, 4.8.26

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Lagebesprechung am Montag, 3.8.26

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Der Amselgrund unterhalb des Amselfalls am Sonntag, 2.8.26

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Oberhalb der Waltersdorfer Mühle am Samstag, 1.8.26

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Die Situation am Samstag, 1.8.26

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Die Situation am Freitagabend, 31.7.26